Die Chefärztinnen und Chefärzte für Psychiatrie und Psychotherapie an allgemeinen Krankenhäusern in Deutschland (ackpa) tagten in Bremen.
Im Mittelpunkt der Tagung stand die Entwicklung rund um die Reform zur Weiterentwicklung der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung (PsychVVG). Über das PsychVVG können psychosomatische Kliniken ihr Budget weiterhin einzeln verhandeln, denn das berücksichtigt regionale und strukturelle Besonderheiten. Auch werden Entgelte nach dem tatsächlichen Aufwand und erbrachter Leistung kalkuliert, wenn die Mindestvorgaben zur Personalausstattung erfüllt sind.
Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt verwies darauf, dass auch Bremen vor der Herausforderung steht, zu klären, mit welchen Konzepten und in welchem Umfang diese Art der neuen psychiatrischen Versorgungen und Leistungen umgesetzt werden können: "Im Fokus steht eine Behandlung, die an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientiert ist. Ambulant geht hier vor stationär. Grundlage hierfür ist interdisziplinäre und sektorübergreifende Vernetzung."
Die Senatorin betonte außerdem, dass ambulant vor stationär nicht gleichzeitig heißen muss, dass die Behandlung aus dem Krankenhäusern weggeführt wird. Im Gegenteil: "Die therapeutische Expertise von Krankenhäusern muss weiterhin und selbstverständlich auch im ambulanten Rahmen genutzt werden."