"Der Mutterschutz dient dem Schutz von Frauen und Kindern vor gesundheitlichen Gefährdungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit", sagte die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Eva Quante-Brandt, am 06.04.2016 bei einem Treffen der AG-Mutterschutz in der Arbeitnehmerkammer Bremen.
Es ist wichtig, dass Frauen vor, während und nach ihrer Schwangerschaft ihrer Beschäftigung auf sicheren und vernünftig gestalteten Arbeitsplätzen nachgehen können. Hier sind Gesetzgeber und Arbeitgeber gefordert.
Oft werden vorschnell Beschäftigungsverbote für Schwangere ausgesprochen, das liegt häufig an der Unklarheit und Unsicherheit über die Rechte, Pflichten und Möglichkeiten. Deshalb müssen klarere, einfachere und verbindlichere Regeln geschaffen und kommuniziert werden.
Die Arbeit der AG-Mutterschutz trägt durch Information und Aufklärung zentral zu einer praxisgerechten Umsetzung des Mutterschutzes in den Betrieben und der Verbesserung der Situation von schwangeren Frauen in Bremen bei.