29.10.2015 Verbraucherschutzsenatorin Eva Quante-Brandt begrüßt den vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie in Deutschland: "Das ist eine gute Entscheidung! Denn damit wird das Recht auf ein Girokonto für alle verankert -auch für Wohnsitzlose und Flüchtlinge. Ihnen war es bislang nur schwer möglich, ein Konto zu eröffnen. Aber ein Konto ist wichtig und notwendig, um Teil unserer Gesellschaft werden zu können. Wer eine Arbeitsstelle antritt oder eine Wohnung mieten möchte, braucht ein Konto." Das Girokonto auf Guthabenbasis soll künftig jeder eröffnen können, der sich legal in der EU aufhält.