Eine von Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt einberufene Expertenkommission hat Empfehlungen vorgelegt, die die Grundlage einer Bundesratsinitiative bilden sollen.
Um die Personalausstattung in Krankenhäusern grundlegend zu verbessern, sollte der Pflegebedarf nach Einschätzung der Fachleute qualitativ und quantitativ erhoben werden. Ein wesentlicher Teil dieser Empfehlung besteht in der Feststellung, dass es nicht ausreicht, für die Krankenhäuser bzw. einzelne klinische Abteilungen lediglich Personaluntergrenzen festzulegen, um eine stabile Gesundheitsversorgung zu garantieren. Zwar gebe es über einzelne gesetzliche Regelungen wie das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) schon zahlreiche Verbesserungen, aber als nächster Schritt sei es nötig, den patientenorientierten Pflegebedarf jeweils wissenschaftlich exakt empirisch zu erheben.
Als Orientierung dafür sollen nach Einschätzung der Expertinnen und Experten die Erfahrungen aus der derzeit stattfindenden Erhebung in Altenpflegeeinrichtungen genutzt werden. Die Umstellung auf ein Verfahren zur bedarfsgerechten Personalbemessung wird von der Kommission als unverzichtbar angesehen.
Diesen Ansatz unterstützt Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt: "Es ist absolut notwendig, dass wir den patientenorientierten Pflegebedarf und damit die Pflegepersonalausstattung genauer beziffern können. Deshalb habe ich die Kommission aus Expertinnen und Experten eingesetzt, die Vorschläge für konkrete Gesetzesänderungen auf Bundesebene erarbeiten soll."
Senatorin Quante-Brandt betonte, das vorgeschlagene Verfahren sei nicht nur geeignet, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. „Es geht darum, die Arbeitsbedingungen der Pflegenden zu verbessern. Damit kann ein wichtiger Beitrag geleistet werden, um qualifizierte und motivierte Fachkräfte für die Tätigkeit in der Krankenhauspflege zu gewinnen.“
Ab 2019 gelten Personaluntergrenzen für die Bereiche Intensivmedizin, Neonatologie, Neurologie und Herzchirurgie. Ab 2021 werden diese für weitere Fachabteilungen der Krankenhäuser eingeführt. Dazu erklärt Senatorin Quante-Brandt: "Ein Minimum festzulegen ist nur der erste Schritt. Ein zweiter – nämlich die Personalausstattung am pflegerischen Bedarf der Patienten auszurichten - muss folgen. Dafür will sich Bremen auf Bundesebene einsetzen."
Die Gesundheitssenatorin dankte der Kommission für ihre Arbeit. Nun soll sie die konkrete Ausarbeitung der Bremer Gesetzesinitiative auf Bundesebene weiterhin begleiten.
Zu der Fachkommission gehören neben Vertreterinnen und Vertretern des Ressorts:
Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck vom Institut für Public Health und Pflegeforschung an der Universität Bremen
Prof. Dr. Stefan Görres, Institut für Public Health und Pflegeforschung an der Universität Bremen
Prof. Heinz Rothgang, Socium Universität Bremen
Prof. Dr. Michael Simon, Hochschule Hannover, Fakultät V, Diakonie, Gesundheit und Soziales
Prof. Dr. Karin Wolf-Ostermann, Institut für Public Health und Pflegeforschung an der Universität Bremen
Prof. Dr. Matthias Zündel, Gesundheits- und Pflegemanagement, Hochschule Bremen