Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat heute die neue Bund-Länder-Initiative zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten verabschiedet. Mit dieser Vereinbarung setzen Bund und Länder die durch die Exzellenzinitiative begonnenen Anstrengungen zur Stärkung der Universitäten und des Wissenschaftsstandortes Deutschlands im internationalen Wettbewerb fort. Jährlich stellen sie hierfür 533 Millionen Euro in den zwei Förderlinien "Exzellenzcluster" und "Exzellenzuniversitäten" zur Verfügung. Die von der GWK getroffene Vereinbarung wird den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern zur abschließenden Entscheidung am 16. Juni vorgelegt.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben in ihrem Grundsatzbeschluss zur Nachfolge der Exzellenzinitiative am 11. Dezember 2014 die GWK gebeten, eine neue Bund-Länder-Vereinbarung zu erarbeiten, die auch die neuen verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielräume nutzt. Dieser Beschluss wurde nun umgesetzt. Auch die Ergebnisse der Evaluation der Exzellenzinitiative sollten berücksichtigt werden, welche die im September 2014 von Bund und Ländern eingesetzte, internationale und unabhängige Expertenkommission der GWK im Januar 2016 vorgelegt hat. Bei ihrer Arbeit konnte die Kommission unter Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Dieter Imboden (ETH Zürich) auch einen von DFG und Wissenschaftsrat vorgelegten, datengestützten Bericht einbeziehen.
"Das neue Exzellenzprogramm wird die Spitzenforschung an deutschen Universitäten weiter voranbringen und unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit und Sichtbarkeit als Wissenschaftsstandort stärken. Wir nutzen mit der Linie der Exzellenzuniversitäten erstmals die neue Möglichkeit des Artikels 91b des Grundgesetzes, in Fällen überregionaler Bedeutung dauerhaft Hochschulen zu fördern. Das neue Exzellenzprogramm wird die deutsche Wissenschaftslandschaft deshalb nachhaltig prägen", sagt die GWK-Vorsitzende Prof. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung. "Mit dieser Planungssicherheit können die Geförderten langfristige Ziele verfolgen, müssen sich jedoch alle sieben Jahre einer wissenschaftlichen Evaluierung stellen. Mit der Universitätspauschale unterstützen wir die Hochschulen künftig zusätzlich dabei, sich strategisch noch besser aufzustellen. Die Überbrückungsfinanzierung von bis zu zwei Jahren der laufenden Exzellenzinitiative stellt sicher, dass kein Finanzierungsbruch für auch künftig erfolgreiche wissenschaftliche Projekte eintritt und die Chancen der in der zweiten Runde erstmals geförderten Universitäten gewahrt werden. Mit DFG und Wissenschaftsrat ist erneut ein wissenschaftsgeleitetes Verfahren für beide Förderlinien vereinbart."
"Wir haben ein sehr gutes Ergebnis erzielt. Mit der Verstetigung der Exzellenzinitiative stärken wir die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Universitäten nachhaltig und halten die Dynamik in der Spitzenforschung aufrecht", erläutert die stellvertretende GWK-Vorsitzende und Wissenschaftssenatorin des Landes Bremen, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt. "Der breitere Ausbau bei den Exzellenzclustern und den Exzellenzuniversitäten entspricht den Stärken unseres föderal angelegten deutschen Wissenschaftssystems. Damit wird es möglich, Erfolgreiches fortzusetzen und gleichzeitig neuen Ideen und Konzepten eine Chance zu geben. Indem wir die laufende Exzellenzinitiative um zwei Jahre verlängern, haben die Universitäten Zeit, sich auf die neuen Wettbewerbsbedingungen einzustellen. Die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dem Wissenschaftsrat ist ein Garant für das wissenschaftsgeleitete Verfahren. Der Bund steigt mit der neuen Vereinbarung in die dauerhafte Förderung von Universitäten ein. Bund und Länder haben sich zudem darauf verständigt, im nächsten Jahr in der GWK weitere, auf Dauer angelegte Kooperationen in Forschung und Lehre auszuloten, die durch die Erweiterung der Kooperationsmöglichkeiten im Grundgesetz möglich werden."
Wesentliche Kernpunkte des Programms sind: