Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt hat am vergangenen Freitag, 15.2.2019 im Bundesrat eine Rede zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ zu Protokoll gegeben. Darin bekräftigte sie ihre Forderung nach einer Abschaffung des Paragrafen: „Der Gesetzentwurf ist zwar ein richtiger Schritt, um die Information für betroffene Frauen zu verbessern und größere Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu schaffen. Die vorgeschlagene Regelung ist aber nicht weitreichend genug.“ Nun dürfe zwar auf der Internetseite informiert werden, ob ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werde, über die Methode werde aber nicht informiert.
Diese Informationen sowie die Listen der Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen würden auf einer zentral geführten Liste gegeben. „Die Beibehaltung des Paragrafen 219a ist nicht erforderlich, um vor werbenden Maßnahmen zu schützen, denn es gibt bereits ein Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und eine Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte“, betonte Senatorin Quante-Brandt. Verboten sind danach berufswidrige, anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung sowie Werbung, die gegen die Menschenwürde verstößt. Senatorin Quante-Brandt: „Alle Frauen, die sich in einer Notlage befinden, sollen Zugang zu neutralen und unabhängigen Informationen zum Schwangerschaftsabbruch erhalten.“
Wichtig sei, dass die Frauen sich eigenständig informieren könnten. „Das ist für mich eine Frage der Selbstbestimmung. Es muss selbstverständlich sein, dass Frauen sich informieren können und nicht bevormundet werden. Es geht um Informationsfreiheit,“ erklärte die Senatorin.
Mit einer gemeinsamen Bundesratsinitiative hatten sich bereits im Jahr 2017 die Länder Bremen, Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen für eine Abschaffung des Paragrafen 219a stark gemacht.