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Sozialwahl 2017

Die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung in Deutschland unterliegt der Selbstverwaltung. Das heißt, dass die Versicherten und ihre Arbeitgeber in den Trägern der Sozialversicherung Einfluss und Kontrolle ausüben. Dies geschieht in den sogenannten Selbstverwaltungsgremien. In der Kranken- und Pflegeversicherung sind dies die Verwaltungsräte, in der Renten- und Unfallversicherung die Vorstände als Verwaltungsgremium und die Vertreterversammlungen als Aufsichtsgremium. In diese Selbstverwaltungsgremien werden die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber im Rahmen der Sozialwahl gewählt. Im Jahr 2017 findet die Sozialwahl zum 12. Mal statt.

Zwecks Überwachung der Sozialwahl werden in Bund und Ländern Bundes- bzw. Landeswahlbeauftragte bestimmt. Die Landeswahlbeauftragten werden von den für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörden bestimmt, § 53 Abs. 1 SGB IV. Dies ist in der Freien Hansestadt Bremen die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz. Sie hat aus ihrem Hause Frau Dr. Wiebke Wietschel zur Landeswahlbeauftragten und Herrn Klaus T. Kirchner zum stellvertretenden Landeswahlbeauftragten bestellt.

Möchten Sie mehr über die Selbstverwaltung und die Sozialwahlen wissen, so informieren Sie sich unter www.sozialwahl.de