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„Verlängerte Antragsfrist zur Stiftung Anerkennung und Hilfe nutzen“

Zielgruppe: Behinderte Menschen, die Leid und Unrecht in Psychiatarie und Einrichtungen der Behindertenhilfe erlitten haben

Behinderte Menschen, die Leid und Unrecht in der Psychiatrie und in Einrichtungen der Behindertenhilfe erlitten haben, können Unterstützung aus der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ in Anspruch nehmen. Darauf weisen Sozialsenatorin Anja Stahmann und Gesundheitssenatorin Eve Quante-Brandt hin. „Nutzen Sie die Möglichkeiten der individuellen Aufarbeitung und auch der finanziellen Leistungen, die sich auf bis zu 14.000 Euro summieren können“, sagte Senatorin Stahmann. „Wir möchten erreichen, dass möglichst viele zu ihrem Recht kommen. Niemand sollte aus Unwissenheit oder Scham auf die Unterstützungsleistungen verzichten müssen.“

Die von Bund, Ländern und Kirchen getragene Stiftung hat ihre Tätigkeit im Jahr 2017 aufgenommen, die Antragsfrist sollte ursprünglich zum Jahresende 2019 auslaufen. Inzwischen ist sie um ein Jahr verlängert, auf den 31. Dezember 2020. Die Initiative zur Verlängerung war auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz von mehreren Bundesländern ausgegangen, darunter maßgeblich auch von Bremen. Hintergrund ist die geringe Zahl von Anträgen, die deutlich unter der geschätzten Zahl der Betroffenen liegt. Im Bundesland Bremen haben sich bislang 92 Personen gemeldet, insgesamt sind zum jetzigen Zeitpunkt 318.000 Euro an 36 Personen ausgezahlt worden. Bundesweit waren es rund 6.200 Menschen, an die rund 68 Millionen Euro ausgezahlt wurden (Stand: 30. April 2019). Ein Forschungsbericht im Vorfeld der Stiftungsgründung war von bundesweit 97.000 Frauen und Männern ausgegangen, die einen Antrag stellen könnten. Rechnerisch wären das in Bremen rund 970.

„Die Verlängerung der Antragsfrist soll sicherstellen, dass möglichst viele Menschen von den Möglichkeiten der Stiftung erfahren“, sagte Senatorin Quante-Brandt. „Ich hoffe, dass die Betroffenen von ihrem Umfeld aktiv unterstützt werden.“ Der Appell der beiden Senatorinnen richte sich vor allem an Familienangehörige, rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie oder in Wohn- und Pflegeheimen für Senioreinen und Senioren und an private Vertrauenspersonen Betroffener.

Kinder und Jugendliche haben in stationären Einrichtungen („Heime“) der Behindertenhilfe sowie in der Psychiatrie anerkanntermaßen Leid und Unrecht erfahren. Festgestellt ist das für die Jahre 1949 bis zur Psychiatriereform 1975 in der Bundesrepublik Deutschland und für die Jahre 1949 bis zum Ende der DDR im Jahr 1990. Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ will diesem Leid und Unrecht Anerkennung verschaffen, es aufarbeiten und die Betroffenen unterstützen, auch in finanzieller Hinsicht. „Viele Betroffene leiden noch heute unter den Folgen ungerechtfertigter Zwangsmaßnahmen, Strafen oder Demütigungen“, sagte Senatorin Stahmann. „Und viele müssen bis heute finanzielle Einbußen hinnehmen, weil sie gearbeitet hätten, ohne dass dafür Beiträge an die Rentenkasse gezahlt wurden.“

Zu den Details:
Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in psychiatrischen Kliniken gelebt haben und noch bis heute an den Folgen eines dort erlittenen Unrechts leiden, können Unterstützungsleistungen der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ beantragen. Unterstützung kann auch bekommen, wer zwischen dem vollendeten 14. Lebensjahr und seiner Volljährigkeit in einer solchen Einrichtung gearbeitet hat oder von dieser als Arbeitskraft zu anderen Betrieben oder Einrichtungen geschickt wurde.

Die Stiftung kann einmalig 9.000 Euro auszahlen. Die Stiftungsmittel werden nicht auf Sozialleistungen angerechnet, sondern stehen den Betroffenen zur selbst bestimmten Verwendung zur freien Verfügung.

Betroffene, die bis zu ihrer Volljährigkeit in einer Einrichtung oder für eine Einrichtung gearbeitet haben, und für die keine Beiträge in eine Rentenkasse eingezahlt wurden, bekommen einmalige Rentenersatzleistungen. Sie liegen bei 3.000 Euro oder 5.000 Euro, je nachdem, ob der Arbeitseinsatz weniger oder mehr als zwei Jahre angedauert hat.

Damit können aus den Stiftungsmitteln im Einzelfall bis zu 14.000 Euro ausgezahlt werden.

Wer sich bis Ende 2020 bei der Stiftung gemeldet hat, kann sicher sein, dass der Antrag auch im Jahr 2021 noch bearbeitet wird.

Für die vertrauliche Information und Beratung sowie die Unterstützung und Begleitung bei der Antragstellung steht für Bremen und Bremerhaven im Amt für Versorgung und Integration (AVIB) eine aus Stiftungsmitteln getragene unabhängige Beratungsstelle zur Verfügung. Diese arbeitet eng mit der Stiftung selbst zusammen.

Die Beratungsstelle ist unter der Telefonnummer 0421-361-5292 erreichbar und vergibt nach Absprache auch persönliche Termine, in denen alle Fragen zur Antragstellung besprochen werden können. Montags bis donnerstags ist in der Zeit von 8 bis 20 Uhr unter der Nummer 0800-221-221-8 auch eine telefonische Auskunft möglich (kostenfrei über das Fest- und Mobilfunknetz). Über die Informationsseite des Bundesministeriums (BMAS) ist auch ein Gebärdentelefon erreichbar.

Ausführliche Informationen – auch in leichter und einfacher Sprache – sind über die Internetseite der Stiftung www.stiftung-anerkennung-hilfe.de abrufbar oder über bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe/stiftung-anerkennung-und-hilfe.hml.