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Osterfeuer

Menschen am Osterfeuer
Foto: Nemracc, wikimedia commons

Das Anzünden von Osterfeuern ist ein alter Brauch, der sich auf die kirchliche Liturgie bezieht bzw. sich auf germanische oder heidnische Ursprünge zurückführen lässt. Das Osterfeuer trägt verschiedene regionale Namen wie beispielsweise "Ostermeiler", "Biikebrennen", "Hutzelfeuer" oder "Burgbrennen". Je nach Region finden die Osterfeuerbräuche in unterschiedlichen Ausprägungen statt. Gemeinsam ist ihnen jedoch, dass ein möglichst hoher Haufen aus Baum- und Strauchschnitt errichtet wird, der dann am Karsamstag oder Ostersonntag entzündet wird. Die Bevölkerung trifft sich zum geselligen Beisammensein mit Essen und Getränken am Feuer.

In diesem Hinweis soll es jedoch um den Tierschutzaspekt bei den Osterfeuern gehen:

Ein großer Haufen aus Strauchschnitt bietet vielen Wildtieren einen Lebensraum: Hier finden sie Unterschlupf oder ziehen ihren Nachwuchs groß. Dies betrifft Singvögel, Igel, Mäuse, Schlangen, Kröten und viele weitere Tiere. Es versteht sich von selbst, dass das Anzünden des Haufens die Tiere in Lebensgefahr bringt oder gar tötet.

Aus diesem Grunde darf der Haufen aus Strauchschnitt frühestens 14 Tage vor dem Abbrennen errichtet werden. Außerdem ist er unmittelbar vor dem Anzünden, frühestens am Tag zuvor, umzuschichten oder umzusetzen. Die gefundenen Tiere müssen an einen sicheren Platz gebracht werden.

Oftmals wird angenommen, dass die Tiere beim Umschichten des Haufens fliehen werden. Dies trifft sicherlich auf Vögel zu. Igel oder Kröten fliehen bei Gefahr jedoch nicht: Kröten bleiben ruhig sitzen, stellen sich mitunter tot. Igel laufen ebenfalls nicht weg, sondern rollen sich bekanntermaßen zu einer kleinen Stachelkugel zusammen. Dadurch kann es leicht passieren, dass diese Tiere übersehen werden. Bitte achten Sie daher auch besonders auf Igel und Kröten.

Die Osterfeuer finden im März oder April statt. In dieser Zeit sind bereits einige Tiere mit dem Nestbau oder sogar schon der Aufzucht von Jungtieren beschäftigt (zum Beispiel sind die Küken von Amseln oft bereits aus den Eiern geschlüpft). Diese Jungtiere haben keine Möglichkeit zur Flucht. Oftmals ist es auch nicht möglich, ein Nest mit Jungtieren an einen geeigneten Platz zu bringen, sodass die Elterntiere es noch annehmen würden.

Das Umschichten des Haufens erst am Vortag birgt die Gefahr, dass sich die Tiere in der darauffolgenden Nacht oder in den frühen Morgenstunden erneut im Haufen einfinden. Wir empfehlen daher ausdrücklich das aufmerksame Umsetzen des Haufens erst kurz vorm Anzünden des Feuers. Um zu verhindern, dass Tiere im Haufen die Aufzucht ihres Nachwuchses beginnen, sollte auch das Aufschichten erst möglichst spät beginnen und der Haufen ggf. mehrfach und regelmäßig umgeschichtet werden. Ideal wäre ein Aufschichten erst am Tag des Niederbrennens.

Die Notwendigkeit, den Strauchschnitt erst kurz vor dem Anzünden aufzuschichten und damit das auch unbeabsichtigte Verbrennen von Tieren zu vermeiden, ergibt sich aus dem Tierschutzgesetz. Die Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund sowie das Zufügen von langanhaltenden und erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden ist eine strafbare Handlung und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 17 TierSchG). Weiterhin ist auch das Bundesnaturschutzgesetz zu berücksichtigen. Demnach ist es verboten, Wildtiere der besonders geschützten Arten (hierzu zählen viele heimische Säugetiere, Vögel, Reptilien, aber auch Insekten) zu stören, verletzen oder zu töten (§ 44 BNatSchG). Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Innerhalb der Brut- und Setzzeit unterliegen Wildtiere der streng geschützten Arten darüber hinaus noch einem besonderen Schutz. Sind streng geschützte Arten betroffen, steht sogar auch nach Bundesnaturschutzgesetz eine Straftat im Raum (§ 71 BNatSchG), die mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden kann.

Weitere zu beachtende Hinweise zum Osterfeuer in Bremen finden Sie bei der Feuerwehr Bremen.

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