Es gibt immer wieder Notfälle, in denen es wichtig ist, schnell zu reagieren. Diese können ein gefundenes oder auch das eigene Tier betreffen. Wir wollen Ihnen helfen, für den Notfall gerüstet zu sein.
Notfälle können zum Beispiel sein:
Sie haben ein Wildtier (verletzt, krank oder hilfloses Jungtier) gefunden:
Wenn das Tier nicht offensichtlich verletzt ist: Bitte informieren Sie sich vorab, bevor Sie das Tier mitnehmen. Nicht jedes Wildtier, das sich am Tage zeigt, braucht wirklich Hilfe.
Bitte behalten Sie das Tier nicht einfach und probieren Sie nichts auf eigene Faust aus. Das Tier zu behalten ist nicht erlaubt und zudem benötigt jede Tierart eine andere Pflege. Durch gut gemeinte, aber falsche Fütterung sind leider schon viele Tiere gestorben. Die oftmals sehr spezielle und aufwändige Pflege kann am Besten von Fachleuten ausgeführt werden. Sie tun für das Tier am meisten, wenn Sie es in fachkundige Hände geben:
Ihnen ist ein Haustier zugelaufen oder zugeflogen?
Melden Sie das Fundtier bitte umgehend im Tierheim oder bei der Polizei. Es ist nicht erlaubt, das Tier einfach zu behalten. Außerdem wird das Tier möglicherweise schon von seinen Menschen schmerzlich vermisst.
Bedenken Sie: Auch ein hungrig, krank oder ungepflegt wirkendes Tier hat vielleicht ein liebevolles Zuhause - es ist möglicherweise nur schon lange unterwegs.
Hier können Sie das Fundtier melden und abgeben:
Wenn das Tierheim geschlossen ist, hat die Polizei die Möglichkeit, ein Tier im Tierheim unterzubringen.
Wenn der Haustierarzt geschlossen hat, finden Sie hier Hilfe:
Sie erleben oder erfahren, wie jemand sein Haustier oder ein anderes Tier misshandelt oder verwahrlosen lässt?
Sie vermuten einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz?
Sie können Ihre Beobachtungen hier melden:
Sollten Sie direkt Zeuge einer Misshandlung oder Verwahrlosung sein, dann fertigen Sie bitte möglichst umfangreiches Bild- und/oder Videomaterial an. Machen Sie sich Notizen und notieren Sie auch das Datum und die Uhrzeit der Tat sowie alles, was Ihnen sonst noch wichtig erscheint!
Sie können Ihr Haustier leider nicht mehr behalten?
Bitte setzen Sie Ihr Tier niemals aus oder lassen es (z. B. bei einem Umzug) zurück!
Das Aussetzen oder Zurücklassen von Tieren ist verboten und kann als Straftat verfolgt werden!
Hier können Sie Ihr Tier abgeben:
In Ihrer Umgebung laufen unkastrierte oder streunende Katzen herum?
Sie haben Katzenbabys (Kitten) gefunden?
Bitte schauen Sie nicht weg, sondern helfen Sie.
Hilfe bekommen Sie und die Katzen hier:
Im Land Bremen gibt es eine Kastrationspflicht für frei laufende Katzen.
Unabhängig von dieser Pflicht lässt jede:r verantwortungsvolle Katzenbesitzer:in die eigenen Katzen (Kätzinnen und Kater) kastrieren!
Lassen Sie Ihr Tier kennzeichnen (möglichst per Mikrochip) und registrieren Sie es in einem Haustierregister (beispielsweise Findefix und/oder Tasso e.V.). Nur so steigen die Chancen, dass Sie nach dem Verlust Ihres Tieres als Besitzer gefunden werden!
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