Mit Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat der Stabsbereich Frauen 2021 und 2022 das Bundesmodellprojekt „Optimierung des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder durch die systematische Einbeziehung der Betroffenenexpertise und -perspektive: Implementierung eines Betroffenenbeirates Istanbul-Konvention im Land Bremen“ durchgeführt.
Im Oktober 2021 nahm der Bremer Betroffenenbeirat Istanbul-Konvention (B*BIK) seine Arbeit auf. Wir wollten mit betroffenen Frauen* sprechen, nicht über sie. Im Anschluss an das Pilotprojekt übernahm die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz den Betroffenenbeirat. Zehn Mitglieder im B*BIK sind für vier Jahre berufen ihre Expertise – Fachwissen und Erfahrungswissen – einzubringen in den Prozess zur Umsetzung des Bremer Landesaktionsplans.
Ergänzend ermittelte in einem zweiten Projektteil das Institut für Public Health und Pflegeforschung der Uni Bremen die Erfahrungen von gewaltbetroffenen Frauen im Bremer Hilfesystem. Die qualitative Studie legt 12 Handlungsempfehlungen für das Land Bremen vor anhand folgender Leitfragen:
Die in Bremen gesammelten Erfahrungen mit der Implementierung eines Betroffenen-Beirats sowie die Ergebnisse der qualitativen Befragung von Betroffenen stehen nun den Ländern und dem Bund zur Verfügung. Denn: unser erfolgreiches Pilotprojekt kann Motivation und Beispiel für andere Bundesländer sein.
Die Dokumentation des abschließenden Fachtages vom November 2022 erhalten Sie hier: Miteinander reden - nicht über Betroffene - Istanbul-Konvention in Bremen