Der Betroffenenbeirat Istanbul-Konvention im Land Bremen ist ein bundesweit einmaliges Pilotprojekt: Das Land Bremen beteiligt Gewaltbetroffene systematisch und strukturiert am Beratungsprozess zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Die Frauensenatorin Claudia Bernhard berief im Oktober 2021 den Betroffenenbeirat Istanbul-Konvention im Land Bremen (B*BIK) ein. Den Beirat bilden zehn ehrenamtliche Mitglieder mit Erfahrungen aus unterschiedlichen Kontexten geschlechtsspezifischer Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt. Sie haben den Auftrag, die politischen Gremien in den nächsten vier Jahren zu beraten. Ihre Anliegen, Perspektiven und Bedarfe sollen in der Umsetzung des Aktionsplans verlässlich Berücksichtigung finden. Dabei stehen Fragen und Maßnahmen zur besseren Prävention, Schutz und Unterstützung von Betroffenen sowie Ermittlung, Strafverfolgung und Verfahrensrecht im Mittelpunkt.
Die Initiative zur Gründung des B*BIK entstand aus der Forderung, den Betroffenen von Gewalt gegen Frauen eine Stimme zu geben und ihre Erfahrungen sichtbar zu machen. Wir wollen mit den Betroffenen sprechen – nicht über sie. Für Bremen ist die Perspektive und Expertise von Betroffenen ein Qualitätsmerkmal. Fundierte Erkenntnisse über Gewalterfahrungen sind ein Schlüssel für verbesserte Intervention, Versorgung und Prävention von Gewalt. Daher sieht der Bremer Landesaktionsplan „Istanbul-Konvention umsetzen – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“ die Weiterführung des Pilotprojekts vor: Der B*BIK soll sich als dauerhafte Instanz und als ein wichtiges Instrument der Politikberatung im Kontext Gewaltschutz und Prävention etablieren.
Hier erfahren Sie mehr über den BIK und seine Mitglieder.
Das Bundesmodellprojekt „Optimierung des Hilfesystems von Gewalt betroffener Frauen und Kinder durch die systematische Einbeziehung der Betroffenenexpertise und -perspektive: Implementierung eines Betroffenenbeirates Istanbul-Konvention im Land Bremen“ wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.