„Bremen setzt mit dem vorliegenden Landessaktionsplan ein klares Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen! Wir wollen umfassenden Schutz, weitreichende Prävention und passgenaue Hilfen ermöglichen“, sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz. Nach gut einem Jahr Erarbeitungszeit hat der Senat heute die Vorlage „Istanbul-Konvention umsetzen. Bremer Landesaktionsplan – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“ beschlossen.
Mit der Fertigstellung eines Landesaktionsplans verfügt das Land Bremen über eine umfassende Gesamtstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die Steuerung und gemeinsame Federführung der Erstellung des Landesaktionsplans lag beim Stabsbereich Frauen der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF). Zudem stimmte eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe Istanbul-Konvention kontinuierlich den Arbeitsprozess inhaltlich ab.
Neun interdisziplinär besetzte Arbeitsgruppen mit Fachleuten aus Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft nahmen Anfang 2021 zu spezifischen Gewaltformen ihre Arbeit auf. Im Verlauf des Jahres analysierten sie den Ist-Zustand im Land Bremen, identifizierten Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung des Hilfe- sowie des Strafverfolgungs- und Rechtssystems, bewerteten diese nach ihrer Wirksamkeit und sprachen konkrete Empfehlungen für den Bremer Landesaktionsplan aus.
Im Mai 2021 kamen am erstmalig einberufenen Runden Tisch Istanbul-Konvention Vertreter:innen der Fraueninfrastruktur, der Spitzen- und Berufsverbände, der Fraktionen in der Bremischen Bürgerschaft und der Ressorts der Landesregierung zusammen und diskutierten die Ergebnisse der Arbeitsgruppen. Ihre Bewertung floss in den Erarbeitungsprozess des Landesaktionsplans ein. Im Oktober 2021 berief die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz einen Betroffenenbeirat Istanbul-Konvention (BIK) ein. Der Betroffenenbeirat bewertet in einem Kommentar im Anhang die im Landesaktionsplan festgeschriebenen Ziele und Maßnahmen aus der Betroffenenperspektive.
Das Einbeziehen unterschiedlicher Akteur:innen zielte darauf ab, eine möglichst hohe Beteiligung der Zivilgesellschaft zu erreichen – und somit den Anforderungen der Istanbul-Konvention gerecht zu werden. „Ich bedanke mich bei allen, die an der Erarbeitung des Aktionsplans mitgewirkt haben – es war eine erstklassige und institutionsübergreifende Zusammenarbeit“, sagt Bettina Wilhelm, Landesbeauftragte für Frauen.
Der vorliegende Landesaktionsplan legt als Gesamtstrategie Handlungsschritte zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Bremen sowie in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven für einen Zeitraum von vier Jahren (2022 bis 2025) fest. Er macht detaillierte Angaben über die umzusetzenden Ziele und Maßnahmen bezogen auf die zentralen Kapitel der Konvention inklusive konkreter Festlegungen darüber, welches politische Ressort für die Umsetzung verantwortlich ist, wieviel personelle bzw. finanzielle Ressourcen benötigt werden und bis wann das definierte Ziel umgesetzt werden soll. Damit ist der Prozess zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erfolgreich eingeleitet.