Die Istanbul-Konvention – „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ – ist ein Meilenstein für Gewaltschutz und Gleichstellung. Denn: Jede dritte Frau in Europa hat seit dem 15. Lebensjahr mindestens einmal Gewalt erlebt. Knapp ein Viertel ist mindestens einmal im Leben von Gewalt durch den Partner oder ehemaligen Partner betroffen.
Die Istanbul-Konvention ist das erste rechtsverbindliche regionale Instrument, das sich mit verschiedenen Formen von Gewalt gegen Frauen befasst. Ihr Ziel: „Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen." (Artikel 1).
Seitdem der völkerrechtliche Menschenrechtsvertrag im Mai 2011 zur Unterzeichnung aufgesetzt wurde – daher der Name „Istanbul-Konvention“ – haben 45 Mitgliedstaaten des Europarats es unterzeichnet und 37 bereits ratifiziert. Mit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention für Deutschland im Februar 2018 wurde die Konvention für Bund, Länder und Kommunen rechtlich verbindlich. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber, die Verwaltung und die Gerichte in Deutschland ab jetzt rechtlich an alle Regelungen der Konvention gebunden sind und diese umsetzen müssen.
In 12 Kapiteln, 81 Artikeln und 387 Anmerkungen nimmt die Istanbul-Konvention ganz großen Ziele in den Blick. Vier Säulen tragen die Inhalte des völkerrechtlichen Vertrags: Prävention, Schutz, Strafverfolgung und ineinandergreifende politische Maßnahmen.
Gewalt gegen Frauen wurzelt in ihrer allgemeinen Ungleichstellung. Die Istanbul-Konvention setzt an den Wurzeln von Gewalt an um sie zu verhüten: Ein ganzes Kapitel schreibt Maßnahmen zur Prävention vor. Sie sollen die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisieren und aufklären. Unterstützung und Schutz soll durch Hilfsdienste und Schutzräume wie Frauenhäuser und durch den Einsatz ausgebildeter Fachkräfte erreicht werden. Die Istanbul-Konvention schützt Frauen und ihre Kinder in Europa indem sie Maßnahmen vorschreibt und ihnen umfassende Rechte einräumt.
Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, offensiv gegen alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt vorzugehen und die Strafverfolgung von Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen sicherzustellen. Effektiv ist Gewaltschutz nur, wenn die Straftaten geahndet werden. Strafrechtliche Normen und Verfahren zur Aufklärung und Sanktionierung von Gewalttaten umfassen unter anderem den Sofortschutz der Betroffenen durch Kontakt- und Näherungsverbote sowie die Ausdehnung der Maßnahmen in Asylverfahren, damit Gewaltopfer eigenständige Aufenthaltstitel erhalten.
Hier erfahren Sie mehr über die Definitionen und Kriterien für die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Sie finden hier auch die Istanbul-Konvention selbst in verschiedenen Sprachen und in Leichter Sprache als Download.