Das Bündnis Istanbul-Konvention besteht aus rund 25 Frauenrechtsorganisationen und Berufsverbänden mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Ende September 2022 hat das Bündnis ein Forderungspapier zur Errichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle im Sinne des Artikel 10 Istanbul-Konvention herausgegeben, da der Koalitionsvertrag der Bundesregierung zwar die Errichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle im Sinne der Istanbul-Konvention ankündigt, aber bisher noch ausstehe. Auch die Gleichstellungsministerkonferenz (GFMK) hat die Errichtung einer Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention im Bund ebenfalls bereits mehrmals angemahnt.
Die Initiative empfiehlt neben der Koordinierungsstelle Aktionspläne nach dem Beispiel Bremens, um den Prozess zur Bewertung der Wirksamkeit politischer Maßnahmen transparent zu gestalten. Positiv sei es, wenn „für alle betroffenen Ministerien überprüfbare Ziele, konkrete Zeitpläne und eine Verbindlichkeit zur Einhaltung der politischen Maßnahmen vorliegen.“ Den Landesaktionsplan für Bremen hat die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz in gemeinsamer Federführung mit der Bremischen Zentralstelle für die Durchsetzung der Gleichberechtigung der Frau im Frühjahr 2022 herausgegeben.
Auch der intersektionale Ansatz, der dem Bremer Landesaktionsplan zugrunde liegt, ist eine der Forderungen des Bündnisses: Damit sich die Umsetzung der Europarats-Konvention gegen Gewalt an Frauen und Häusliche Gewalt an den diversen Lebensrealitäten gewaltbetroffener Frauen orientiere, sei die Einrichtung eines Beirats sinnvoll, da so ein Beirat zivilgesellschaftliche Organisationen in die Entscheidungsprozesse involviere.
Bei der Erarbeitung des Bremer Landesaktionsplans sowie bei seiner Umsetzung werden viele gesellschaftliche Akteur:innen, Fachleute und Expert:innen aus Erfahrung über Arbeitsgruppen, einen Runden Tisch und den deutschlandweit ersten Betroffenenbeirat Istanbul-Konvention strukturiert miteinbezogen. Der Bremer Betroffenenbeirat besteht aus zehn Mitgliedern, mit Erfahrungen geschlechtsspezifischer Gewalt, Diskriminierung und Ausbeutung. Sie haben den Auftrag, die politischen Gremien in den nächsten vier Jahren zu beraten. Ihre Anliegen, Perspektiven und Bedarfe sollen in der Umsetzung des Aktionsplans verlässlich Berücksichtigung finden. Dabei stehen Fragen und Maßnahmen zur besseren Prävention, Schutz und Unterstützung von Betroffenen sowie Ermittlung, Strafverfolgung und Verfahrensrecht im Mittelpunkt. Die ressortübergreifende politische Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention stellt dabei die Bedarfe und Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt.