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Arbeitsschutz

Die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, ist nach dem Arbeitsschutzgesetz eine zentrale Aufgabe der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Trotz in der Langzeitbetrachtung zu beobachtender sinkender Unfallzahlen bei meldepflichtigen als auch tödlichen Arbeits- und Wegeunfällen dürfen bei einem Stand (2017) von ca. 950.000 meldepflichtigen Arbeitsunfällen (davon 564 tödliche Arbeitsunfälle) Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf der einen Seite und die Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger auf der anderer Seite in ihrem Einsatz für eine Umsetzung des Arbeitsschutzrechts in den Betrieben nicht nachlassen. Dabei sind die neuen Herausforderungen, welche mit den Entwicklungen der Arbeitswelt (Arbeit 4.0), insbesondere der fortschreitenden Digitalisierung einhergehen, bei der Umsetzung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu meistern.

Der Handlungsbedarf hinsichtlich Prävention und Überwachung wird auch durch die Entwicklung bei den Berufskrankheiten und den krankheitsbedingten Fehltagen unterstrichen. Neben den anerkannten Berufskrankheiten führen Stress und übermäßige Arbeitsbelastung zu einem hohen Krankenstand mit den entsprechenden Folgen für die Betroffenen und ihre Familien, für das Gesundheitssystem aber auch die Produktivität der Unternehmen.

Motivierte, engagierte und gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern die Wettbewerbsfähigkeit der Bremer Betriebe. Auch vor diesem Hintergrund hat der Senat im Rahmen seiner Strategie zur nachhaltigen Sicherung der Fachkräfte die Themen Arbeitsschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement integriert.

Investitionen in den Arbeitsschutz und das betriebliche Gesundheitsmanagement sind somit aus betriebs- und volkswirtschaftlicher Sicht und gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung sinnvoll und notwendig. Eine aktive Einbindung der Beschäftigten in Maßnahmen zur Verbesserung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes wirkt sich dabei nicht nur im Unternehmen positiv aus, sondern hat meist Ausstahlwirkung auf das Handeln im privaten Bereich.

Die verschiedenen Regelungen im Arbeitsschutzrecht werden mit dem Präventionsgesetz, welches die aktive Umsetzung eines Betriebliches Gesundheitsmanagements fördert, ergänzt.

Staatliche Aufsichtsbehörden – im Lande Bremen ist es die Gewerbeaufsicht – achten darauf, dass die Rechtsvorschriften eingehalten werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation mit der Gefährdungsbeurteilung als zentralem Baustein des betrieblichen Arbeitsschutzes. Neben der Kontrolle und bei Bedarf auch der Sanktionierung hat die Gewerbeaufsicht zudem die Aufgabe, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu beraten. Sie ist dabei ebenfalls Ansprechpartnerin für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch für die Beschäftigtenvertretungen.

Arbeitsschutz umfasst ein weites Spektrum. Dazu gehören die Sicherheit von Arbeitsstätten incl. Homeoffice, Baustellen, der Umgang mit gefährlichen Stoffen (Chemikalien, Bio- und Sprengstoffe), der Strahlenschutz, die Anlagen- und Produktsicherheit, die Einhaltung von rechtlich vorgegebenen Arbeits- oder Fahrzeiten, um einige wesentliche Beispiele zu nennen. Er kümmert sich um besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen wie Schwangere und Jugendliche.

Für die Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes in Bremen ist die Kooperation mit regionalen Akteuren ein wichtiges Anliegen. Sowohl der „LAK Bremen“ (Landesarbeitskreis für Arbeitsschutz) und der „Arbeitskreis Gesundheit“ organisieren regelmäßig Fachveranstaltungen für verschiedene Zielgruppen im Arbeitsschutz. Kooperationspartner sind u.a. Berufsgenossenschaften, Arbeitnehmer-, Handwerks- und Handelskammer sowie Sozialpartner und Fachverbände.

Auf dieser Seite finden Sie entsprechende Informationen und Ansprechpartner zu den genannten und weiteren Bereichen, die für Sie als Bürgerinnen und Bürger und als Beschäftigte von Interesse sein können.

Weitere Informationen mit Relevanz für den Verbraucherschutz finden Sie auch bei den Verbraucherschutzinformationen.

Kontakt: N.N.