Berufskrankheiten (BK) haben gerade während der Corona-Pandemie stark zugenommen. Im Jahr 2020 wurden deutschlandweit 106.491 BK-Verdachtsanzeigen gemeldet, im Jahr 2021 lag die Zahl bei 227.730 (vgl. DGUV). Die BK-Fälle haben sich somit im gesamten Bundesgebiet mehr als verdoppelt.
Wenn man nicht gerade selbst von einer Berufskrankheit betroffen ist, weiß man in der Regel wenig über dieses Thema. Rechtlich ist festgelegt, dass Erkrankungen
als eine BK anzusehen sind. Auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) finden Sie jeweils einen Link zum zuletzt veröffentlichten Merkblatt bzw. zur zuletzt veröffentlichten wissenschaftlichen Begründung oder Stellungnahme zu den bestehenden Berufskrankheiten.
Sobald der Verdacht einer BK besteht, ist der nachfolgende Prozess vorgeschrieben (vgl. BKV):
Hat sich der BK-Verdacht in einer Betriebsstätte mit Sitz im Bundesland Bremen ergeben, kann die kostenlose Beratung bei der Beratungsstelle zu Berufskrankheiten der Arbeitnehmerkammer Bremen in Anspruch genommen werden. Beratungsleistungen sind unter anderem:
Die BK-Beratungsstelle wird aus Mitteln der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz finanziert. Unter der Nummer 0421 669 50 - 0/ - 36 kann ein Termin für eine Beratung in den Geschäftsstellen Bremen und Bremerhaven oder eine telefonische Beratung vereinbart werden.