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Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) / Gentechniküberwachung

Im Vordergrund Bildschirm mit Graphen und im Hintergrund sitzt leicht verschwommen eine Person, die in ein Mikroskop schaut

Der gezielte Eingriff in das genetische Material eines Organismus wird als Gentechnik bezeichnet. Hierbei werden Veränderung an der DNA vorgenommen, so dass Organismen, die dabei entstehen, als gentechnisch veränderte Organismen (kurz GVO) bezeichnet werden.
Durch die Anwendung des Gentechnikgesetzes wird das Leben und Gesundheit von Menschen, der Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge, von Tiere und Pflanzen vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren oder gentechnisch veränderter Produkte geschützt und Vorsorge gegen das Entstehen solcher Gefahren getroffen.