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Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) / Gentechniküberwachung

Im Vordergrund Bildschirm mit Graphen und im Hintergrund sitzt leicht verschwommen eine Person, die in ein Mikroskop schaut

Der gezielte Eingriff in das genetische Material eines Organismus wird als Gentechnik bezeichnet. Hierbei werden Veränderung an der DNA vorgenommen, so dass Organismen, die dabei entstehen, als gentechnisch veränderte Organismen (kurz GVO) bezeichnet werden.
Durch die Anwendung des Gentechnikgesetzes wird das Leben und Gesundheit von Menschen, der Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge, von Tiere und Pflanzen vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren oder gentechnisch veränderter Produkte geschützt und Vorsorge gegen das Entstehen solcher Gefahren getroffen.

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen ist für die Genehmigung und Überwachung gentechnischer Anlagen bzw. gentechnischer Arbeiten zuständig. Dazu kann auch die Beratung im Vorfeld einer Antragstellung gehören.
In Bremen und Bremerhaven sind über 30 gentechnische Anlagen angemeldet bzw. genehmigt. Wie auch im übrigen Bundesgebiet finden überwiegend Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 (kein Risiko für Mensch und Umwelt) statt. Der größere Teil der Anlagen wird zu Forschungszwecken betrieben.

Link zur Gewerbeaufsicht:
Hier finden sie eine Übersicht zu gentechnischen Anlagen im Land Bremen (Stand 2021):

Im Jahr 2015 ist Bremen dem Europäischen Netzwerk Gentechnikfreier Regionen beigetreten und gilt damit als gentechnikfrei, d.h. beim Anbau und in der Landwirtschaft wird kein gentechnisch verändertes Saat- oder Pflanzgut verwendet.
Bereits seit 2008 ist die Verwendung von gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut auf landeseigenen Flächen verboten. Zudem greift seit 2011 eine Selbstverpflichtung Bremer Landwirte, die sich dazu bekennen, kein gentechnisch verändertes Saatgut einzusetzen.

Weitere Infos dazu finden Sie unter www.gentechnikfreie-regionen.de und in der Pressemitteilung

Für das Inverkehrbringen (Abgabe an Dritte) von Produkten, die GVO enthalten, z.B. gentechnisch veränderte Lebens- oder Futtermittel bedarf es einer Genehmigung. Diese wird in einem EU-weiten Genehmigungsverfahren erteilt.
Hier erfahren Sie mehr zum Thema:
Marktzulassung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln