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Schutz von Müttern bei der Arbeit

Schwangere legt Hand auf den Bauch, sitzt am Schreibtisch
Mutterschutz

Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, schwangere und stillende Frauen vor Gefahren, finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und nach der Entbindung zu schützen. Rechtsgrundlage hierzu bietet das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) MuSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Das Gesetz regelt unter anderem

  • den Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz,
  • einen besonderen Schutz vor Kündigung,
  • ein Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt, sowie
  • die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots.

Ausführliche Informationen zum Mutterschutz erhalten Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Zur besseren Umsetzung des Mutterschutzes wurde im MuSchG ein Ausschuss für Mutterschutz vorgesehen. Die von ihm zu erarbeitenden Empfehlungen sollen Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Regelungen bietet der Ausschuss für Mutterschutz.

Im Land Bremen können sich schwangere und stillende Frauen sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen (Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz - Gewerbeaufsicht des Landes Bremen -Arbeits- und Immissionsschutzbehörde-) über die Themen Arbeitsplatzgestaltung, Beschäftigungsverbote, Gefährdungsbeurteilung, Kündigungsschutz und Ausnahmebewilligungen informieren.

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