Sie sind hier:

Arzneimittelüberwachung im Land Bremen

Nach § 26 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Lande Bremen (ÖGDG-1995) ist die senatorische Gesundheitsbehörde zuständig für die Überwachung der Herstellung von Arzneimitteln gemäß Arzneimittelgesetz und Gewebegesetz, den Verkehr mit Arznei- und Betäubungsmitteln, sowie für die Überwachung der Werbung für Heilmittel, soweit nicht andere Behörden zuständig sind.

Der Teilbereich Pharmazie des Referats nimmt diese Funktionen sowie u.a. die Überwachung nach dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz wahr. Hiermit wird Sorge getragen, dass die gesetzlichen Anforderungen in den genannten Bereichen erfüllt und dauerhaft eingehalten werden.