Ausländische Abschlüsse anerkennen lassen
Gesundheitsfachberufe
Bremer Pflegeinitiative gegen den Fachkräftemangel
Allgemeine Informationen zu den Berufen und deren Ausbildung
Zukunft der Gesundheitsfachberufe
Leitbild Schulleitung - Gesundheitsfachberufe: Schulleitungsprofil als Beitrag zur Ausbildungsqualität
Der Mangel an Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften stellt die Gesellschaft vor enorme Herausforderungen. Den hohen Ansprüchen an eine Pflege von Menschen aller Altersgruppen wird die neue generalistische Pflegeausbildung mit einer grundlegenden Reform in einer nie dagewesenen Form gerecht. Um die hohen Anforderungen der neuen Ausbildung (und auch der Ausbildungsgänge unterhalb der Fachkraftebene) erfüllen zu können, brauchen die Bremer Pflegeschulen hochqualifiziertes Personal. Ein passgenauer Zugang zur Lehrtätigkeit in den Schulen bietet der Masterstudiengang „Berufspädagogik Pflegewissenschaft“ an der Universität Bremen.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz fördert Personen, die sich für die Aufnahme dieses Studienganges entscheiden mit einer monatlichen finanziellen Unterstützung in Höhe von 416 Euro. Ziel ist es, Personen den zügigen Abschluss des Studiums zu ermöglichen, um im Anschluss als Pflegelehrkraft im Land Bremen tätig zu werden. Die Förderung ist daher an eine an-schließende Anstellung in einer Pflegeschule in Bremen oder Bremerhaven geknüpft.
Interessierte Personen, die zum Wintersemester das o.g. Studium aufgenommen haben bzw. wer-den, können einen entsprechenden Antrag stellen. Die Förderrichtlinie und die dazugehörigen Antragsformulare finden sie hier zum Download.
Förderrichtlinie (pdf, 356.8 KB)
Antragsformular (pdf, 306.8 KB)
Ansprechperson für das Sonderprogramm ist:
Für im Ausland abgelegte Ausbildungsabschlüsse sind häufig in Deutschland staatliche Anerkennungen von Abschlüssen notwendig. Teilweise kann dies innerhalb der Europäischen Union auf der Grundlage relativ eindeutiger bereits festgelegter Vereinbarungen erfolgen.
Für alle Abschlüsse, die außerhalb der EU abgelegt wurden, ist ein individuelles Verfahren notwendig, bei dem die Gleichwertigkeit geprüft wird.
In allen Fällen ist eine Antragstellung mit Beilegung verschiedener Dokumente notwendig.
Alle notwendigen Informationen zum Verfahren für Gesundheitsfachberufe finden Sie hier.
Alle notwendigen Informationen zum Verfahren für Approbationen / Erlaubnisse bei Heilberufen finden Sie hier.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen, Links und Downloads zu den Gesundheitsfachberufen:
Gesundheitsfachberufe sind durch Bundesgesetze geregelt. Die Anerkennung der Schulen und die Schulaufsicht liegen bei den Bundesländern.
In Bremen wird diese Aufgabe von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz wahrgenommen.
In Bremen wird eine Ausbildung in folgenden Gesundheitsfachberufen angeboten:
Hier finden Sie das Bremische Gesetz über die generalistisch ausgerichtete Gesundheits- und Krankenpflegehilfe (pdf, 450.9 KB) und die entsprechende Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in der generalistisch ausgerichteten Gesundheits- und Krankenpflegehilfe (pdf, 281.7 KB).
Die Schulaufsicht für diese Ausbildungen liegt bei der Abteilung Gesundheit
Auskünfte zur Ausbildung (Zulassungsbedingungen, finanzielle Fragen, Verlauf der Ausbildung) erteilen die jeweiligen Schulen.
Grundsatzinformationen sind bei der Agentur für Arbeit erhältlich: www.berufenet.arbeitsagentur.de
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Nachdem letztmalig im Dezember 2017 das Gesundheitsberufe-Monitoring für das Land Bremen veröffentlicht wurde, gibt es in diesem Jahr eine Aktualisierung. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Claudia Bernhard, stellte die Ergebnisse der diesjährigen Veröffentlichung in der Sitzung der Deputation am 03.05.2022 für Gesundheit und Verbraucherschutz vor. Durchgeführt wurde das Gesundheitsberufe-Monitoring erneut vom UBC-Zentrum für Sozialpolitik (Uni Bremen) durch das Team von Prof. Heinz Rothgang.
Hier können Sie das vollständige Gesundheitsberufe-Monitoring einsehen: Gesundheitsberufe-Monitoring 2021 (pdf, 2.1 MB)
Im Oktober 2012 haben verschiedene Akteure - Behörden, Agentur für Arbeit, Altenpflegeschulen, Arbeitnehmerkammer und andere - die Bremer Pflegeinitiative gegründet.
Das Ziel der Pflegeinitiative ist es, dem Fachkräftemangel in der Pflege im Land Bremen aktiv entgegenzuwirken.
Hier können Sie die Rahmenvereinbarung zur Bremer Pflegeinitiative gegen den Fachkräftemangel (pdf, 39.6 KB) lesen.
In der Anlage zur Rahmenvereinbarung (pdf, 54.3 KB) werden Entwicklungen, Hintergründe und Ziele beschrieben. Konkrete Maßnahmen werden benannt und erläutert. Auch können Sie in einem übersichtlichen Flyer mehr über Herausforderungen, Ziele und Struktur (pdf, 252 KB) der Bremer Pflegeinitiative lesen.
Weitere Informationen finden Sie bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat im Land Bremen die Schulaufsicht über die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen. Fragen zur Ausbildung, die von den jeweiligen Schulen nicht beantwortet werden können, werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachreferaten beantwortet.
Fragen zum Prüfungswesen, zur Anrechnung von Abschlüssen und zur Anerkennung von Aus- und Weiterbildungsstätten werden im Rechtsreferat bearbeitet.
Allgemeine Fragen der Aus- und Weiterbildung, insbesondere inhaltlicher und grunsätzlicher Art werden im Referat für Gesundheitsfachberufe bearbeitet.
Die Gruppe der Gesundheitsfachberufe stellt mit 1,2 Millionen Pflegenden, 20.000 Hebammen, 160.440 Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und anderen therapeutischen Gesundheitsfachberufen sowie ca. 95.000 Medizinisch-technischen Assistenten (MTA) die größte Beschäftigungsgruppe im Gesundheitswesen in Deutschland dar und erbringt dabei einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Gesundheit der Bevölkerung.
Die Kranken- und Gesundheitsversorgung in Deutschland ist tiefgreifenden Veränderungen unterworfen. Demographischer Wandel, medizinischer Fortschritt und Ressourcenknappheit sind dabei treibende Faktoren. Hohe Anforderungen werden sowohl an das Gesundheits- und Versorgungssystem als auch an die Qualität professionellen Handelns gestellt. Prozesse der Individualisierung und Pluralisierung lassen traditionelle soziale Netzwerke gegenseitiger Hilfe und Unterstützung in ihrer Wirksamkeit schwinden. Soziale Sicherungssysteme geraten durch die wirtschaftliche Globalisierung unter Druck. Zunehmend sind ökonomische Aspekte mitbestimmend für das professionelle Handeln. Krisen schlagen sich direkter als je zuvor beim Einzelnen als bedrohliches Lebensereignis nieder. Angesichts dieser Situation steht die Ausgestaltung des Versorgungssystems auf dem Prüfstand: Werden die Leistungen noch bedarfsgerecht angeboten oder kann in dieser Situation eine Neugestaltung des Systems weiter helfen?
Bei der Analyse der demografischen Einflussgrößen wird die zukünftige Verschiebung der Altersstruktur der Bevölkerung besonders herausgestrichen. Die Ursache hierfür wird einerseits in dem steigenden Anteil älterer und hoch betagter Menschen gesehen, andererseits im Geburtenrückgang der letzten 30 Jahre und der damit verbundenen Abnahme der Personen im erwerbsfähigen Alter. Hinzu kommt eine Zunahme der Lebenserwartung der Menschen. Im Weiteren wird sich die Zunahme hochaltriger Personen auf die Pflegebedürftigkeit auswirken, da nach dem Erreichen des 80. Lebensjahres Multimorbidität und Pflegebedürftigkeit überproportional ansteigen. Prognosen gehen davon aus, dass die Zahl der Pflegefälle zunehmen wird, aber auch der Grad der durchschnittlichen Pflegebedürftigkeit (DIW–Gutachten 2001).
Die beschriebenen veränderten Anforderungen resultieren zum großen Anteil aus der Chronifizierung der Krankheiten und dem wachsenden Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung. Die Gesundheitsgefährdung durch eine Krankheit ist von gesundheitsrelevanten Verhalten, von der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen und vom Alter der Menschen abhängig. Die Wurzeln der Entstehung von Krankheiten liegen meist Jahrzehnte zurück, so dass Lebensführungsstile häufig Gesundheitsrisiken bilden, deren Konsequenzen erst sehr viele Jahre später ihre Wirkung zeigen (Kolip et al. 1995).
Soziale und gesellschaftliche Entwicklungen beeinflussen in starken Maß das Arbeitsfeld der Gesundheitsberufe. Ein Wandel der familiären Lebensform, wie die Zunahme alleinstehender Menschen und der Anstieg an Singlehaushalten in allen Alterstufen erfordert neue Alternativen zu den alten Netzwerkstrukturen (Schnabel 2001).
Die Anforderungen an die Gesundheitsberufe ist dabei einerseits die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Arbeitskräften. Eine weitere Anforderung wird die Ausweitung der Kapazitäten und des Spektrums der Dienstleistungsangebote, die zu einer größeren Handlungsautonomie führen, sein.
Hieraus ergeben sich die Notwendigkeit des Umbaus der Leistungsstrukturen und eine Überwindung der Sektorengrenzen. Veränderte Organisationsstrukturen und Prozessoptimierungen der verschiedenen Einrichtungen sowie ihre Vernetzung bzw. Kooperation müssen die notwendige Folge sein. Ein weiterer Ansatzpunk ist die Forderung nach einer veränderten Zusammenarbeit der Berufe und Institutionen der Gesundheitsversorgung. Eine Neuverteilung von Zuständigkeiten und Veränderungen von Berufsbildern sowie die Reform der Ausbildungen der Gesundheitsberufe sind dabei unumgänglich.
Prinzipiell gilt, dass in der Zukunft vor allem eine neue und verbesserte Kooperation aller Gesundheitsberufe angestrebt werden muss, um eine patientennahe und berufsgruppenübergreifende Versorgung zu ermöglichen.
In einem Anforderungsprofil für Schulleitungen werden unter dem Leitmotto „Führen – Leiten - Zukunft gestalten in Schulen für Gesundheitsfachberufe“ Aufgaben, Handlungsfelder und notwendige Kompetenzen beschrieben. Mit zunehmender Verantwortung und Autonomie haben sich Handlungsfelder, Aufgaben und Kompetenzen, insbesondere von Schulleitungen, verändert.
Unter Federführung des zuständigen Fachreferats der Behörde hatte eine Arbeitsgruppe der Bremer Schulen für Gesundheitsberufe die Grundlagen für ein Anforderungsprofil für Schulleitungen unter besonderer Beachtung der Bedingungen in der Ausbildung der Gesundheitsfachberufe geschaffen.
„Das entstandene Anforderungsprofil soll gelebt, diskutiert und immer wieder geschärft werden, nicht nur von den Schulleitungen selbst, sondern von allen, die an der anspruchsvollen Aufgabe der Berufsausbildung beteiligt sind“, so die damalige Senatorin Karin Röpke.
Die Broschüre (hier die Textversion) (pdf, 112.4 KB) ist insbesondere den Schulen und Schulträgern zugegangen.