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Fort- und Weiterbildung in der Pflege

In bestimmten Bereichen der Pflege erfordern die Aufgaben Kompetenzen, die über die Ausbildung hinausgehen. Für diese Bereiche sind Weiterbildungen staatlich geregelt worden. In Bremen betrifft dies die Bereiche Psychiatrie, Onkologie, Operationsdienst, Intensivpflege und Anästhesie, Gerontologie und Gerontopsychiatrie sowie Leitungsaufgaben in der Pflege.

Im Rahmen der staatlichen Anerkennung sind unter anderem die Zugangsvoraussetzungen, die Anforderungen an die Weiterbildungsanbieter, die Inhalte und die Prüfungsmodalitäten in Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen geregelt. Staatlich anerkannte Weiterbildungen enden immer mit einer Prüfung, die von einer Prüfungskommission unter staatlicher Aufsicht abgenommen wird. Zuständig für die Anerkennung von Weiterbildungsstätten ist jeweils das Bundesland, in dem sich der Sitz des Weiterbildungsträgers befindet.

Neben dem erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung ist für die Teilnahme an einer staatlich anerkannten Weiterbildung auch eine jeweils in der Verordnung bestimmte Mindestdauer der Berufstätigkeit in dem erlernten Beruf erforderlich.

Die Weiterbildungsstätten erheben eine Teilnahmegebühr. Über alle Fragen der Teilnahme an den Weiterbildungen informieren die Weiterbildungsanbieter.

Mit dem Gesetz über die Weiterbildung im Land Bremen vom 29.09.2017 Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen und der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegefachkräfte vom 29.10.2019 Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegefachkräfte ist die Weiterbildung in der Pflege modularisiert worden.

Alle Fachweiterbildungen im Lande Bremen werden in Modulen angeboten.

Zwei Grundmodule sind Teil aller Fachweiterbildungen, in drei Fachmodulen wird der spezifische Anteil vermittelt. Die Module werden von staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten angeboten. Die Weiterbildungsstätten nehmen hierzu jeweils in jedem Modul eine Prüfung ab. Wenn innerhalb von vier Jahren die beiden Grundmodule und die drei Fachmodule einer Weiterbildungsrichtung belegt wurden oder andere Weiterbildungen als einzelne Module anerkannt werden können, kann die Prüfung zur staatlichen Anerkennung in der jeweiligen Fachweiterbildung abgelegt werden.

Jedem Modul ist eine Mindeststundenzahl an theoretischem Unterricht, die Mindestmenge berufspraktischer Tätigkeit zu dem Modul, Ziel, Inhalt, angestrebter Kompetenzgewinn und Art der abzulegenden Prüfung zugeordnet.

Die Modularisierung der Fachweiterbildungen erhöht für Anstellungsträger wie Weiterbildungsteilnehmerinnen und –teilnehmer die Flexibilität im Umgang mit Weiterbildung.
Es können zunächst gezielt einzelne Module belegt werden, die im Laufe von vier Jahren mit weiteren Modulen ergänzt zu einer geschlossenen Fachweiterbildung werden können.

Die Möglichkeit der Organisation von Freistellungen, aber auch die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Weiterbildung, gerade bei Teilzeitkräften, wird verbessert.

Zugleich bleibt die Absicherung der Qualität der Weiterbildungen durch die staatliche Aufsicht und die staatliche Prüfung gewährleistet. Die Vergleichbarkeit der Fachweiterbildungen verschiedener Bundesländer bleibt gegeben.

Die staatlich anerkannten Weiterbildungen werden von den anderen Bundesländern gegenseitig grundsätzlich ohne weiteres Anerkennungsverfahren als gleichwertig anerkannt, unabhängig von den unterschiedlich formulierten Weiterbildungsbezeichnungen.

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Staatlich anerkannte Weiterbildungen und Weiterbildungsstätten im Lande Bremen

Psychiatrie
Zielgruppe: Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in, Krankenschwester oder Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger:in, Heilerziehungspfleger:in.
Klinikum Bremen-Ost:
Abschluss als "Fachpflegerin für Psychiatrie" oder "Fachpfleger für Psychiatrie"

Onkologie
Zielgruppe: Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in, Krankenschwester oder Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger:in.
Klinikum Bremen-Mitte:
Abschluss als "Fachpflegerin für Onkologie" oder "Fachpfleger für Onkologie"

Operationsdienst
Zielgruppe: Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Gesundheits-und Kinderkrankenpfleger:in, Krankenschwester oder Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger.
Klinikum Bremen-Mitte:
Abschluss als "Fachpflegerin für den Operationsdienst" oder "Fachpfleger für den Operationsdienst"

Intensivpflege und Anästhesie
Zielgruppe: Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in, Krankenschwester oder Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger.
Klinikum Links der Weser:
Abschluss als "Fachpflegerin für Intensivpflege und Anästhesie" oder "Fachpfleger für Intensivpflege und Anästhesie"

Leitung in der Pflege
Zielgruppe: Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in, Krankenschwester oder Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger:in.
Klinikum Bremen-Mitte
ibs (Institut für Berufs- und Sozialpädagogik e.V.)
Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer Bremen
Abschluss als "Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege"

Gerontologie und Gerontopsychiatrie
Zielgruppe: Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in, Krankenschwester oder Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger:in.
Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer Bremen (WiSoAk)
Abschluss als "Fachpflegerin für Gerontologie und Gerontopsychiatrie" oder "Fachpfleger für Gerontologie und Gerontopsychiatrie"

Pädiatrische Intensivpflege und Anästhesie
Diese Fachweiterbildung dient der Professionalisierung von Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekräften. Ziel ist die Qualifizierung für die vielfältigen Anforderungen und Tätigkeiten im Bereich der pädiatrischen Intensiv- und Anästhesieversorgung durch eine Vertiefung der bestehenden Kenntnisse, die Ergänzung theoretischer Grundlagen und die Vermittlung spezieller Fachkenntnisse.
Mehr Informationen über den Inhalt der Fachweiterbildung finden Sie bei der Gesundheit Nord

Fachpflege für Hygiene und Infektionsprävention
Die Qualifizierungsmaßnahme zur Pflegefachkraft für Hygiene und Infektionsprävention wird in Form eines Grundmoduls und drei Fachmodulen mit insgesamt 21 Wochen theoretischem Unterricht und 30 Wochen berufspraktischer Weiterbildung angeboten. Voraussetzung für die Zulassung zu den Fachmodulen ist eine mindestens dreijährige Berufsausübung nach erteilung der Berufserlaubnis.
Mehr Informationen über den Inhalt der Fachweiterbildung finden Sie bei der Gesundheit Nord

Informationen zu Fort- und Weiterbildungen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Agentur für Arbeit, den Berufsverbänden, den Fort- und Weiterbildungsstätten der Krankenhäuser und anderer Pflegeinstitutionen sowie bei den örtlichen Anbietern von Fort- und Weiterbildung.

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Pflegestudium

In unterschiedlichen Bereichen werden seit vielen Jahren an der Universität Bremen Studiengänge in den Bereichen Pflegewissenschaften und Pflegepädagogik, an der Hochschule Bremen im Bereich Pflegemanagement angeboten. An der Universität besteht seit dem Jahr 2012 die Möglichkeit, in Kooperation mit Pflegeschulen einen Bachelor-Abschluss (Bachelor of Arts, B. A. Pflege) zu erlangen.

Universität Bremen
Über das aktuelle Studienangebot im Bereich Pflege informiert die Universität Bremen auf ihrer Homepage

Hochschule Bremen
Über das aktuelle Studienangebot im Bereich Pflege informiert die Hochschule Bremen auf ihrer Homepage

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Fortbildung

Die Bremer Berufsordnung für die Pflegeberufe benennt als eine Berufspflicht den Kompetenzerhalt, der in der Regel durch die Teilnahme an Fortbildungen gesichert wird. Regelmäßige Fortbildungen sind im Sinne der sinnvollen Kompetenzsicherung und weiterentwicklung ein wichtiges Instrument der Sicherung professioneller Pflegequalität, sowohl für die pflegenden Profis als auch für pflegende Einrichtungen.
Sehr viele Fortbildungen finden als interne Angebote oder im Rahmen einer organisierten Innerbetrieblichen Fortbildung (IBF) statt. Viele Anbieter kooperieren hier inzwischen miteinander oder öffnen ihre Veranstaltungen auch für ‚externe’ TeilnehmerInnen.
In diesem Sinne ist es wünschenswert, wenn solche Angebote auch extern, z.B. über das Internet, öffentlich bekannt gegeben werden.
Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales spricht keine Empfehlungen für bestimmte Anbieter von Fortbildungen aus und weist daraufhin hin, das insgesamt ein großes Angebot von Fortbildungen und Tagungen bzw. Konferenzen existiert, das manchmal mit wenigen Mausklicken oder Fragen bei KollegInnen gut erschließbar ist..

Freiwillige Registrierung
Eine private Initiative bietet bundesweit die freiwillige Registrierung beruflich Pflegender an. Weitere Informationen unter: www.regbp.de