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Pflege

Im Land Bremen gibt es viele verschiedene Qualifikationsmöglichkeiten im Bereich der Pflege. Neben der klassischen Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann, gibt es auch Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe oder der Pflegefachhillfe. Außerdem gibt es an der Hochschule Bremen einen primärqualifizierenden Studiengang Pflege, sowie verschiedene Studiengänge im Bereich der Pflegewissenschaften und Pflegedidaktik an der Universität Bremen.

Neben einem Überblick über die Ausbildungsmöglichkeiten, möchten wir Ihnen an dieser Stelle die Angebote im Bereich der Fort- und Weiterbildung aufzeigen.

Die Vereinbarungen zu den Pauschalen zur Finanzierung der praktischen und schulischen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz im Land Bremen für die Jahre 2024/25 finden Sie hier zum Download:
Pauschalvereinbarungen (pdf, 419.3 KB)
Pauschalvereinbarungen Pflegeschulen (pdf, 600.7 KB)

Informationen zur Zulassung zu den staatlichen Abschlussprüfungen und anschließenden Urkundenausstellung

Unser Zuständigkeitsbereich ist:

  • Zulassungen für die Prüfungen
  • Erstellen der Erlaubnisurkunden
  • Erstellen des Certificate of good standing

Nutzen Sie gerne unsere Vordrucke:

Für Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen gerne zur Verfügung:

  • Allgemeine Fragen
  • Bearbeitung von Prüfungsangelegenheiten
  • Erstellung von Zweitausfertigungen Urkunden und Zeugnisse

Cemile Nalbantoglu

+49 421 361-29564
+49 421 496-29564
E-Mail

Sebastian Burba

+49 421 361-92367
+49 421 496-92367
E-Mail

Bitte nutzen Sie für Ihr Anliegen das Funktionspostfach pflegeausbildung@gesundheit.bremen.de



  • Allgemeine Fragen
  • Bearbeitung von Prüfungsangelegenheiten
  • Erstellung von Certificate of good standing

Andrea Heider

+49 421 361-9168
+49 421 496-9168
E-Mail

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Die generalistische Pflegeausbildung ist die neue Pflegeausbildung, die die bisherigen Ausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege verbindet. Mit dem neuen Berufsabschluss Pflegefachfrau und Pflegefachmann können Fachkräfte in allen Pflegebereichen arbeiten. Die generalistische Ausbildung wird seit 2020 (Einführung des Pflegeberufegesetzes) angeboten.

Alle Auszubildenden starten mit dem Berufsziel "Pflegefachfrau" beziehungsweise "Pflegefachmann". Das ist im Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung festgelegt.

Neben dem generalistischen Berufsabschluss nach drei Jahren in Vollzeitform beziehungsweise bis zu fünf Jahren in Teilzeitform können Auszubildende auch einen gesonderten Abschluss erlangen - als "Altenpflegerin" oder "Altenpfleger", als "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" beziehungsweise "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin". Die Möglichkeit, nach zwei Dritteln der Ausbildung einen gesonderten Abschluss zu wählen, haben die Auszubildenden, die zu Beginn ihrer Ausbildung einen Vertiefungseinsatz in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege gewählt haben.

Weitere Informationen zur Ausbildung und Kontaktmöglichkeiten zu den Pflegeschulen im Bundesland Bremen finden Sie auf der bundesweiten Informationsseite zur Pflegeausbildung.

Mit dem Bremer Lehrplan für die generalistische Pflegeausbildung – bekannt als „Bremer Curriculum“ – wurde im Dezember 2019 eine einheitliche Grundlage für die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz vorgelegt. Der Lehrplan wurde im gemeinsamen Auftrag der Senatorin für Gesundheit und der Senatorin für Soziales vor Beginn der generalistischen Ausbildung unter wissenschaftlicher Begleitung durch das Institut für Public Health und Pflegeforschung an der Universität Bremen entwickelt. Das Team um Frau Sabine Muths und Frau Prof. Dr. Darmann-Finck arbeitete gemeinsam mit Lehrenden aus allen Bremer Pflegeschulen in mehreren Workshops an dem nun vorliegenden Lehrplan. Das Curriculum ist per Landesverordnung verpflichtend für alle Pflegeschulen im Land Bremen umzusetzen.
2024 wurde das Bremer Curriculum durch das Institut für Public Health und Pflegeforschung gemeinsam mit den Bremer Pflegeschulen evaluiert und überarbeitet. Anfang 2025 finden Sie an dieser Stelle die Neufassung des Lehrplans.

Bremer Curriculum für die generalistische Pflegeausbildung (pdf, 8 MB)

Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt. Jede vierte Frau erfährt Ge-walt im Zusammenhang mit ihrer Partnerschaft. Das Erleiden von Gewalt, insbesondere von häuslicher Gewalt, stellt weltweit eines der größten Gesundheitsrisiken von Frauen und Mädchen dar.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist international als Menschenrechtsverletzung anerkannt. 2011 hat der Europarat einen völkerrechtlichen Vertrag, das „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, beschlossen. Der Vertrag wurde zuerst in Istanbul unterzeichnet. Umgangssprachlich wird dieser Vertrag daher auch als Istanbul-Konvention bezeichnet. 38 Länder und die EU haben diesen Vertrag inzwischen in Kraft gesetzt und sich zur Umsetzung verpflichtet.
Beschäftigte des Gesundheitswesens sind oftmals die ersten, die mit weiblichen Gewaltbetroffenen in Kontakt kommen. Daher ist es wichtig, dass sie von Gewalt betroffene Personen erkennen und sensibel auf deren Bedürfnisse reagieren.

Im Rahmen des Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul Konvention wurde im Auftrag der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz durch das Bremer Zentrum für Pflegebildung unter Mitarbeit von Dr. Andrea Kliemann eine Unterrichtseinheit für die Pflegeausbildung entwickelt. Ziel des Moduls ist es, das sich die Auszubildenden mit der Thematik auseinandersetzen und hierfür sensibilisiert werden, aber auch geeignete Handlungsschritte kennen und umsetzen können.

Die Unterrichtseinheit mit dem Titel „Sie haben doch gar keine Ahnung!“ mit einem Stundenumfang von mindestens 10 Unterrichtsstunden sollte idealerweise im Lernfeld 23 „Macht und Ohnmacht erkennen, Gewalt vermeiden - Menschen in der Pflege vor Gefahren schützen“ des Bremer Curriculums verortet werden. In der zeitnah veröffentlichten Neufassung des Landeslehrplans ist das Unterrichtsmodul bereits integriert.

Die inhaltliche Schwerpunktsetzung im Unterricht erfolgt anhand von exemplarischen Fallsituationen, die Formen der Gewalt wie Häusliche Gewalt oder auch sexualisierte Gewalt thematisieren. Aus einem der Fallbeispiele ist auch der Titel entlehnt. Nicht berücksichtigt werden konnten in diesem Rahmen die Themen Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung und Female Genital Mutilation. Sie werden jedoch in der Vorstellung einzelner Kapitel und Artikel der Istanbul-Konvention aufgegriffen.

Die Unterrichtseinheit wurde im Rahmen eines Fachtages am Integrierten Gesundheitscampus Bremen (IGB) vorgestellt, ebenso wie die parallel durch den IGB entwickelte Handreichung für Mitarbeitende in der Pflege und anderen Gesundheitsberufen zum Umgang mit Menschen mit Gewalterfahrungen. Als Teil des Bremer Curriculums wurde das Unterrichtskonzept ebenfalls am Fachtag zur Vorstellung des evaluierten Bremer Landeslehrplans („Bremer Curriculum“) am 04.12.2024 vorgestellt.

Das Modul und die Handreichung „Gewalterfahrungen erkennen und benennen“ können hier als pdf-Dokumente heruntergeladen werden. Den Foliensatz für den Unterricht bekommen die Bremer Pflege-schulen und Fort- und Weiterbildungsstätten zur eigenen Verwendung zur Verfügung gestellt.

Modul zur Istanbul-Konvention (pdf, 1.7 MB)

Handreichung „Gewalterfahrungen erkennen und benennen“ (pdf, 362.9 KB)

Mit der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe (generalistische Ausrichtung) existiert in Bremen ein Angebot einer zweijährigen Ausbildung, die auf hohem Niveau auf die Unterstützung von Pflegefachkräften in ihrer Tätigkeit im Krankenhaus, in der stationären Langzeitpflege und in der ambulanten Pflege vorbereitet. Es wechseln sich Theorieblöcke mit Praxisphasen in den verschiedenen Versorgungsbereichen ab. Im Anschluss finden die Absolventinnen und Absolventen als wertvolle Bereicherung der Pflegeteams eine anspruchsvolle Tätigkeit im Bereich der Pflegehilfe und können zudem die Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau um ein Jahr verkürzen.

Die Ausbildung wird angeboten vom Bremer Zentrum für Pflegebildung und der Bildungsakademie der Gesundheit Nord.

Das Bundesland Bremen hat sich entschieden, die bisherige einjährige Altenpflegehilfeausbil-dung zu reformieren. Mit der neuen Pflegefachhelfer:innenausbildung sollen dem generalisti-schen Ansatz der Pflegefachkraftausbildung folgend nun auch auf diesem Qualifikationsniveau Kompetenzen für die pflegerische Versorgung in den drei allgemeinen pflegerischen Versor-gungsbereichen (stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Akut- und Lang-zeitpflege) aufgebaut werden. Aufgrund der Kürze der Ausbildung erfolgt eine Konzentration auf die Lebensphasen von erwachsenen und alten Menschen. Mit der Entwicklung eines Curriculums für die neue Ausbildung wurde die Abteilung von Prof. Ingrid Darmann-Finck, Universität Bremen, beauftragt. Es wurde das Curriculum für den theoretischen und praktischen Unterricht sowie ein Curriculum für die praktische Ausbildung für die Pflegefachhelfer:innenausbildung in Bremen vorgelegt. Das Dokument steht hier zum Download bereit und besteht aus einem Begründungsrahmen, den eigentlichen Curricula sowie Anlagen.

Curricula für die Pflegefachhilfeausbildung im Lande Bremen (pdf, 1.7 MB)

Weitere Informationen können der Broschüre entnommen werden: Broschüre Pflegefachhilfe (pdf, 1.6 MB)

Neben der beruflichen Pflegeausbildung gibt es eine primärqualifizierende Pflegeausbildung an Hochschulen. Dieses Pflegestudium eröffnet neue Karrieremöglichkeiten sowie Aufstiegschancen und befähigt unmittelbar zur Pflege von Menschen aller Altersstufen auf wissenschaftlicher Grundlage und Methodik.

  • Interessieren Sie sich für das primärqualifizierende Pflegestudium, erhalten Sie bei der Hochschule Bremen weitere Informationen.
  • Darüber hinaus bietet die Universität Bremen verschiedene Studiengänge im pflegewissenschaftlichen und pflegedidaktischen Bereich an, die auf Tätigkeiten im Rahmen der Lehre oder der Pflege-Expertise vorbereiten ebenso wie im Bereich Gesundheitswissenschaften/Public Health.

Pflegefachkräfte sind sehr breit aufgestellt und werden im Rahmen ihrer Ausbildung auf vielfältige Arbeitsbereiche vorbereitet. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, sich auf spezielle Versorgungsbereiche und Aufgabenfelder durch gezielte Fort- und Weiterbildung vorzubereiten. Die Weiterbildungen sind über die Weiterbildungsverordnung im Land Bremen geregelt und umfassen die verschiedene Bereiche wie z.B. Anästhesie und Intensivpflege, Onkologie, Psychiatrie, Notfallpflege oder Leitungsaufgaben. Die Zusatzqualifikation zur Praxisanleitung bereitet auf vielfältige Aufgaben im Rahmen der Ausbildung von angehenden Pflegefach- und Pflegehilfskräften vor.

Alle Weiterbildungsgänge sind modularisiert, so dass ein Wechsel und Anerkennung zwischen den einzelnen Bildungsgängen möglich ist.
Neben den landesrechtlich geregelten Weiterbildungsrichtungen existieren zudem Abschlüsse speziell für Einrichtungen der Langzeitpflege auf der Basis des Elften Sozialgesetzbuches (u.a. Wohnbereichsleitung, Heimleitung).

Durch die generalistische Ausrichtung der Pflegeausbildung und die Novellierung der Gesundheitsfachberufe insgesamt werden sich künftig die Anforderungen an Weiterbildung verändern. Diesen Entwicklungen wird im Land Bremen offen begegnet, so dass sich künftig entsprechend ausgerichtete Weiterbildungsangebote entwickeln werden, die auch in der Weiterbildungsverordnung aufgenommen werden.

In Bremen bieten die folgenden Bildungseinrichtungen ein breites Spektrum an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten – darunter die landesrechtlich geregelten Weiterbildungen – an: