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Pflege: Ausbildung, Studium, Weiterbildung

Im Land Bremen existieren verschiedene Zugangswege und weitere Qualifikationsmöglichkeiten im Bereich der Pflege. Neben der grundständigen Fachkraftausbildung nach dem Pflegeberufegesetz zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachperson werden Ausbildungen auf Helfer:innen-Niveau angeboten. In diesem Bereich gibt es die zweijährige Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe und die einjährige Pflegefachhilfeausbildung.

Als akademische berufliche Qualifikation gibt es an der Hochschule Bremen den primärqualifizierenden Internationalen Studiengang Pflege B. Sc., sowie verschiedene Studiengänge im Bereich der Pflegewissenschaften und Pflegedidaktik an der Universität Bremen und einschlägige Fernstudiengänge an der Apollon-Hochschule der Gesundheitswirtschaft.

Neben einem Überblick über die Ausbildungsmöglichkeiten, möchten wir Ihnen an dieser Stelle die Angebote im Bereich der Fort- und Weiterbildung aufzeigen.

Einen Überblick über Inhalte, Voraussetzungen und Schulen und viele weitere Informationen finden Sie auch auf der von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucher geförderten Seite pflege-connection.de und auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend pflegeausbildung.net.

Die Vereinbarungen zu den Pauschalen zur Finanzierung der praktischen und schulischen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz im Land Bremen für die Jahre 2024/25 finden Sie hier zum Download:

Die Vereinbarungen zu den Pauschalen zur Finanzierung der praktischen und schulischen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz im Land Bremen für die Jahre 2024/25 finden Sie hier zum Download:
Pauschalvereinbarungen (pdf, 419.3 KB)
Pauschalvereinbarungen Pflegeschulen (pdf, 600.7 KB)

Mit der neuen generalistische Pflegeausbildung wurden die bis 2019 gültigen Ausbildungen der Alten-, Gesundheits- und Kranken- und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege durch eine Ausbildung abgelöst. Mit dem neuen Berufsabschluss „Pflegefachfrau/-mann“ bzw. „Pflegefachperson“ können Fachkräfte in allen Pflegebereichen arbeiten. Die generalistische Ausbildung wird seit der Einführung des Pflegeberufegesetzes 2020 angeboten.

Die Ausbildung wird bei verschiedenen Trägern der praktischen Ausbildung und in Pflegeschulen durchgeführt. Träger können sowohl Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste als auch Krankenhäuser sein. Die Einrichtung schließt mit dem oder der Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag. Im Vertrag ist ein Vertiefungsbereich festgelegt – z.B. Akutpflege, Langzeitpflege, pädiatrische Versorgung oder Psychiatrie. Auszubildende mit bestimmten Vertiefungsbereichen können zum Ende des zweiten Ausbildungsdrittels den gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wählen.

Die Ausbildung führt nach drei Jahren in Vollzeitform beziehungsweise nach bis zu fünf Jahren in Teilzeitform zum Abschluss.

Das nachfolgende Handbuch für die Pflegeausbildung ist das Ergebnis einer gemeinsamen Vorbereitungsarbeit (2018-2019) mit den Pflegelehrenden, Schulleitungen, Praxisanleitenden, Einrichtungen, den Verbänden und den senatorischen Behörden. Es wurden in verschiedenen Arbeitsgruppen Konzepte, Regeln entwickelt und Verabredungen getroffen – das Handbuch stellt somit einen Konsens über die Umsetzung der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz dar. Dieser Konsens und Anwendung des Handbuches stellt die Grundlage für eine in allen Pflegeschulen und bei allen Trägern vergleichbaren Ausbildungsstruktur und -qualität. Gleichzeitig wird der nötige Raum gelassen für eigene Profilentwicklung und Schwerpunktsetzung.

Das Handbuch wird ständig überarbeitet und ergänzt. Die jeweils aktuelle Version steht hier zum Download bereit:

Handbuch Version 4.0 (pdf, 3.1 MB)

Mit dem Bremer Lehrplan für die generalistische Pflegeausbildung – bekannt als „Bremer Curriculum“ – wurde im Dezember 2019 eine einheitliche Grundlage für die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz vorgelegt. Der Lehrplan wurde im gemeinsamen Auftrag der Senatorin für Gesundheit und der Senatorin für Soziales vor Beginn der generalistischen Ausbildung unter wissenschaftlicher Begleitung durch das Institut für Public Health und Pflegeforschung an der Universität Bremen entwickelt. Das Team um Frau Sabine Muths und Frau Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck arbeitete gemeinsam mit Lehrenden aus allen Bremer Pflegeschulen in mehreren Workshops an dem nun vorliegenden Lehrplan. Das Curriculum ist per Landesverordnung verpflichtend für alle Pflegeschulen im Land Bremen umzusetzen.

2024 wurde das Bremer Curriculum durch das Institut für Public Health und Pflegeforschung gemeinsam mit den Bremer Pflegeschulen evaluiert und überarbeitet. Die Neufassung des Lehrplans finden Sie hier zum Download:

Bremer Curriculum für die generalistische Pflegeausbildung (pdf, 16.3 MB)

Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt. Jede vierte Frau erfährt Gewalt im Zusammenhang mit ihrer Partnerschaft. Das Erleiden von Gewalt, insbesondere von häuslicher Gewalt, stellt weltweit eines der größten Gesundheitsrisiken von Frauen und Mädchen dar.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist international als Menschenrechtsverletzung anerkannt. 2011 hat der Europarat einen völkerrechtlichen Vertrag, das „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, beschlossen. Der Vertrag wurde zuerst in Istanbul unterzeichnet (sog. „Istanbul-Konvention“). 38 Länder und die EU haben diesen Vertrag inzwischen in Kraft gesetzt und sich zur Umsetzung verpflichtet.

Beschäftigte des Gesundheitswesens sind oftmals die ersten, die mit weiblichen Gewaltbetroffenen in Kontakt kommen. Daher ist es wichtig, dass sie von Gewalt betroffene Personen erkennen und sensibel auf deren Bedürfnisse reagieren.

Im Rahmen des Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul Konvention wurde im Auftrag der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz durch das Bremer Zentrum für Pflegebildung unter Mitarbeit von Dr. Andrea Kliemann eine Unterrichtseinheit für die Pflegeausbildung entwickelt. Ziel des Moduls ist es, das sich die Auszubildenden mit der Thematik auseinandersetzen und hierfür sensibilisiert werden, aber auch geeignete Handlungsschritte kennen und umsetzen können.

Die Unterrichtseinheit mit dem Titel „Sie haben doch gar keine Ahnung!“ mit einem Stundenumfang von mindestens 10 Unterrichtsstunden sollte idealerweise im Lernfeld 23 „Macht und Ohnmacht erkennen, Gewalt vermeiden - Menschen in der Pflege vor Gefahren schützen“ des Bremer Curriculums (pdf, 1.7 MB) verortet werden. In der zeitnah veröffentlichten Neufassung des Landeslehrplans ist das Unterrichtsmodul bereits integriert.

Die inhaltliche Schwerpunktsetzung im Unterricht erfolgt anhand von exemplarischen Fallsituationen, die Formen der Gewalt wie Häusliche Gewalt oder auch sexualisierte Gewalt thematisieren. Aus einem der Fallbeispiele ist auch der Titel entlehnt. Nicht berücksichtigt werden konnten in diesem Rahmen die Themen Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung und Female Genital Mutilation. Sie werden jedoch in der Vorstellung einzelner Kapitel und Artikel der Istanbul-Konvention aufgegriffen.

Die Unterrichtseinheit wurde im Rahmen eines Fachtages (pdf, 362.9 KB) am Integrierten Gesundheitscampus Bremen (IGB) vorgestellt, ebenso wie die parallel durch den IGB entwickelte Handreichung für Mitarbeitende in der Pflege und anderen Gesundheitsberufen zum Umgang mit Menschen mit Gewalterfahrungen. Als Teil des Bremer Curriculums wurde das Unterrichtskonzept ebenfalls am Fachtag zur Vorstellung des evaluierten Bremer Landeslehrplans („Bremer Curriculum“) am 04.12.2024 vorgestellt und wurde in die Neufassung des Curriculums integriert.

Das Modul und die Handreichung „Gewalterfahrungen erkennen und benennen“ können hier als pdf-Dokumente heruntergeladen werden. Den Foliensatz für den Unterricht bekommen die Bremer Pflege-schulen und Fort- und Weiterbildungsstätten zur eigenen Verwendung zur Verfügung gestellt.

Modul zur Istanbul-Konvention (pdf, 1.7 MB)

Handreichung „Gewalterfahrungen erkennen und benennen“ (pdf, 362.9 KB)

Die Finanzierung der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz wird über den Pflegeausbildungsfonds sichergestellt, in den die Krankenhäuser, die Pflegeeinrichtungen, das Land Bremen und die Pflegekassen einzahlen. Die Verwaltung des Fonds wird durch das Statistische Landesamt umgesetzt. Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des Pflegeausbildungsfonds (PfAU).

Die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz zur/zum Pflegefachfrau/-mann findet in den Pflege-schulen und in verschiedenen Einrichtungen statt. Nicht alle Einsätze werden vom Träger der praktischen Ausbildung selber angeboten werden können, so dass zum Zweck der praktischen Ausbildung Kooperationen zwischen verschiedenen Einrichtungen bzw. den Schulen geschlossen wer-den. Sollte es zur Vergütung der Leistung gegenüber den Kooperationspartnern kommen, so sind diese nicht automatisch von der Umsatzsteuer befreit. Sofern sie jedoch den Zweck der Ausbildung erfüllen und auf den Berufsabschluss vorbereiten, kann ein Antrag auf Bestätigung der Voraussetzungen Umsatzsteuerbefreiung gestellt werden. Dieser ist mit den entsprechenden Unterlagen bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zu stellen. Der positive Bescheid kann dann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Der Antrag ist formlos zu stellen. Die Träger der praktischen Ausbildung (Einrichtungen nach § 7 Nr. 1-3, d.h. Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste) sind berechtigt, einen Antrag auf Bestätigung der Voraussetzung zu stellen.

Die über den Ausbildungsfonds als notwendigen Teil der Ausbildungskosten finanzierten organisatorischen Aufgaben des Trägers der praktischen Ausbildung, die nach § 8 Absatz 4 PflBG von einer Pflegeschule wahrgenommen werden, gelten auch ohne eine Bescheinigung der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz als nicht umsatzsteuerpflichtig. Für die Pflegeschulen besteht also in diesem Sinne keine Notwendigkeit und Möglichkeit, einen solchen Antrag zu stellen.
Die Kooperationspartner der Schulen und der Träger, die nicht selber als Träger der praktischen Ausbildung oder als Pflegeschule agieren, müssen keinen eigenen Antrag auf Bestätigung der Voraussetzungen bei der Senatorin für Gesundheit stellen. Der Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung kann beim Finanzamt gestellt werden unter Vorlage einer Kopie der an den Träger bzw. der Schule ausgestellten Bestätigung und einer Kopie des entsprechenden Kooperationsvertrages.

Folgende Unterlagen sind (in Kopie) mit der Antragstellung einzureichen:
1. Bescheid der zuständigen Stelle (Pflegeausbildungsfonds am Statistischen Landesamt) über die Zuweisungen als Beleg, dass die antragstellende Einrichtung als Träger der praktischen Ausbildung auftritt.
2. Kooperationsvertrag aus dem die vereinbarte Leistung hervorgeht.

Der Antrag und die erforderlichen Unterlagen können bei Frau Reisenweber (annette.reisenweber@gesundheit.bremen.de , Tel. 0421 361-12912) eingereicht werden. Für die Antragstellung fallen dem Aufwand entsprechende Verwaltungsgebühren an.
Bei inhaltlichen Fragen ist Herr Oestreich (jens.oestreich@gesundheit.bremen.de, Tel. 0421 361-17071) Ihr Ansprechpartner.

Datenschutzhinweise
Mit der Antragstellung wird die folgende Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.
Die mit dem Antrag erbetenen Angaben (Daten) werden für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt. Die Daten werden elektronisch und/oder in Papierform gespeichert. Über eine gewährte Umsatzsteuerbefreiung erhält das zuständige Finanzamt eine Information.

Die Datenschutzerklärung des Referates 41 (Versorgungsplanung, Landesangelegenheiten Krankenhauswesen und Pflege der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung verwendet wurden.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Referat 41 – Versorgungsplanung, Landesangelegenheiten Krankenhauswesen und Pflege
Faulenstraße 9/15, 28195 Bremen

Name und Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Datenschutz Nord GmbH
Geschäftsführer Dr. Schläger
Tel.: 0421-6366320
Mail: office@datenschutz-nord-gruppe.de

Rechte der betroffenen Person (Auskunft, Berichtigung, Löschung)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen folgende Rechte:

  • Das Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person verarbeiteten Daten.
  • Das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten zu ihrer Person.
  • Das Recht auf Löschung nicht (mehr) benötigter Daten zu ihrer Person.
  • Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu ihrer Person.
  • Das Recht auf jederzeitigen Widerspruch gegen die Datenverarbeitung.
  • Das Recht auf Ausschluss einer ausschließlich automatisierten Entscheidung.
  • Das Recht, jederzeit die Behörde der/des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) i. V. m. dem Bremer Datenschutzgesetz (BremDSG) in der jeweils gültigen Fassung. Der Zeitpunkt der Löschung der elektronischen Daten bzw. der Vernichtung der Akten orientiert sich an den verwaltungsrechtlichen Dokumentationspflichten. In Steuerangelegenheiten beträgt die Aufbewahrungszeit zehn Jahre nach Abschluss des Vorganges.

Sina Malter

+49 421 361-15059
+49 421 496-15059
E-Mail

Ansprechpartner für inhaltliche Fragen ist:

Jens Oestreich

+49 421 361-17071
+49 421 496-17071
E-Mail

Neben der beruflichen Pflegeausbildung gibt es eine primärqualifizierende Pflegeausbildung an Hochschulen. Dieses Pflegestudium eröffnet neue Karrieremöglichkeiten sowie Aufstiegschancen und befähigt unmittelbar zur Pflege von Menschen aller Altersstufen auf wissenschaftlicher Grundlage und Methodik.

Interessieren Sie sich für das primärqualifizierende Pflegestudium, erhalten Sie bei der Hochschule Bremen weitere Informationen.
Darüber hinaus bietet die Universität Bremen verschiedene Studiengänge im pflegewissenschaftlichen und pflegedidaktischen Bereich an, die auf Tätigkeiten im Rahmen der Lehre oder der Pflege-Expertise vorbereiten ebenso wie im Bereich Gesundheitswissenschaften/Public Health.

Mit der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe (generalistische Ausrichtung) existiert in Bremen ein Angebot einer zweijährigen Ausbildung, die auf hohem Niveau auf die Unterstützung von Pflegefachkräften in ihrer Tätigkeit im Krankenhaus, in der stationären Langzeitpflege und in der ambulanten Pflege vorbereitet. Es wechseln sich Theorieblöcke mit Praxisphasen in den verschiedenen Versorgungsbereichen ab. Im Anschluss finden die Absolventinnen und Absolventen als wertvolle Bereicherung der Pflegeteams eine anspruchsvolle Tätigkeit im Bereich der Pflegehilfe und können zudem die Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau um ein Jahr verkürzen.

Die Ausbildung wird angeboten vom Bremer Zentrum für Pflegebildung und der Bildungsakademie der Gesundheit Nord.

Die Ausbildung

Die einjährige Altenpflegehilfeausbildung wurde 2023 durch die neue Ausbildung in der Pflegefachhhilfe abgelöst. Diese neue einjährige Ausbildung vermittelt Kompetenzen für die pflegerische Versorgung in den drei allgemeinen pflegerischen Versorgungsbereichen (stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Akut- und Langzeitpflege). Die Auszubildenden werden auf die Unterstützung von Pflegefachpersonen in der Versorgung von erwachsenen und alten Menschen vorbereitet. Die Entwicklung des Curriculums für diese neue Ausbildung im Land Bremen wurde durch das Team von Prof. Ingrid Darmann-Finck am Institut für Public Health und Pflegeforschung an der Universität Bremen gemeinsam mit einigen Pflegeschulen im Land Bremen umgesetzt. Es wurde das Curriculum für den theoretischen und praktischen Unterricht sowie ein Curriculum für die praktische Ausbildung für die Pflegefachhelfer:innenausbildung in Bremen vorgelegt. Das Dokument steht hier zum Download bereit und besteht aus einem Begründungsrahmen, den eigentlichen Curricula sowie Anlagen.

Curricula für die Pflegefachhilfeausbildung im Lande Bremen (pdf, 1.7 MB)

Weitere Informationen können der Broschüre entnommen werden: Broschüre Pflegefachhilfe (pdf, 1.6 MB)

Zur Absicherung der Finanzierung der Ausbildung in der Pflegefachhilfe wurde am 05.10.2023 eine Förderrichtlinie beschlossen, nach der Betriebe und Pflegeschulen einen Antrag auf Förderung stellen können. Ziel ist es dabei zum einen, Ausbildungsverhältnisse, die nicht auf anderen Wege, insbesondere durch das Ausstellen von Bildungsgutscheinen, finanziert werden können, zu ermöglichen. Es werden sowohl die Arbeitgeberkosten zur Zahlung einer Ausbildungsvergütung als auch die Kosten der Pflegeschule gefördert. Zum anderen werden die der Pflegeschule entstehenden Kosten der Durchführung und Vorbereitung einer sog. „Externenprüfung“ in der Pflegefachhilfe gefördert.

Die aktuelle Förderrichtlinie sowie die Anträge für Ausbildungseinrichtungen und Schulen finden Sie nachfolgend:

Anträge und aktuelle Förderrichtlinie
Neufassung Förderrichtlinie (pdf, 256.4 KB)
Antrag auf Förderung für Schulen (docx, 52 KB)
Antrag auf Förderung für Ausbildungseinrichtungen (docx, 49.2 KB)

Der Mangel an Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften stellt die Gesellschaft vor enorme Herausforderungen. Um die hohen Anforderungen der neuen Ausbildung (und auch der Ausbildungsgänge unterhalb der Fachkraftebene) erfüllen zu können, benötigen die Bremer Pflegeschulen qualifiziertes Personal in ausreichender Zahl. Ein passgenauer Zugang zur Lehrtätigkeit in den Schulen bietet der Masterstudiengang „Berufspädagogik Pflegewissenschaft“ an der Universität Bremen.

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz fördert Personen, die sich für die Aufnahme dieses Studienganges entscheiden mit einer monatlichen finanziellen Unterstützung in Höhe von 416,00 Euro. Ziel ist es, Personen den zügigen Abschluss des Studiums zu ermöglichen, um im Anschluss als Pflegelehrkraft im Land Bremen tätig zu werden. Die Förderung ist daher an eine anschließende Anstellung in einer Pflegeschule in Bremen oder Bremerhaven geknüpft.

Interessierte Personen, die planen, zum Wintersemester 2025/26 das o.g. Studium aufzunehmen, können einen entsprechenden Antrag stellen. Nachrangig können auch Personen gefördert werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits im Master-Studiengang „Berufspädagogik Pflegewissenschaft“ eingeschrieben sind.

Nähere Informationen und Regelungen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen. Diese und die dazugehörigen Antragsformulare finden Sie hier zum Download.

Antragsformular für die Förderung (docx, 44.3 KB)
Förderrichtlinie Sonderprogramm "Lehre an Pflegeschulen" (pdf, 195.2 KB)

Ansprechperson für das Sonderprogramm ist:

Jens Oestreich

+49 421 361-17071
+49 421 496-17071
E-Mail

Unser Zuständigkeitsbereich ist:

  • Zulassungen für die Prüfungen
  • Erstellen der Erlaubnisurkunden
  • Erstellen des Certificate of good standing

Nutzen Sie gerne unsere Vordrucke:

Für Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen gerne zur Verfügung:

  • Allgemeine Fragen
  • Bearbeitung von Prüfungsangelegenheiten
  • Erstellung von Zweitausfertigungen Urkunden und Zeugnisse

Cemile Nalbantoglu

+49 421 361-29564
+49 421 496-29564
E-Mail

Sebastian Burba

+49 421 361-92367
+49 421 496-92367
E-Mail

Bitte nutzen Sie für Ihr Anliegen das Funktionspostfach pflegeausbildung@gesundheit.bremen.de



  • Allgemeine Fragen
  • Bearbeitung von Prüfungsangelegenheiten
  • Erstellung von Certificate of good standing

Andrea Heider

+49 421 361-9168
+49 421 496-9168
E-Mail

Bitte nutzen Sie für Ihr Anliegen das Funktionspostfach pflegeausbildung@gesundheit.bremen.de

Pflegefachkräfte sind sehr breit aufgestellt und werden im Rahmen ihrer Ausbildung auf vielfältige Arbeitsbereiche vorbereitet. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, sich auf spezielle Versorgungsbereiche und Aufgabenfelder durch gezielte Fort- und Weiterbildung vorzubereiten. Die Weiterbildungen sind über die Weiterbildungsverordnung im Land Bremen geregelt und umfassen die verschiedene Bereiche wie z.B. Anästhesie und Intensivpflege, Geriatrie, Neurologie, Onkologie, Psychiatrie, Notfallpflege oder Leitungsaufgaben. Die Zusatzqualifikation zur Praxisanleitung bereitet auf vielfältige Aufgaben im Rahmen der Ausbildung von angehenden Pflegefach- und Pflegehilfskräften vor.

Alle Weiterbildungsgänge sind modularisiert, so dass ein Wechsel und Anerkennung zwischen den einzelnen Bildungsgängen möglich ist.
Neben den landesrechtlich geregelten Weiterbildungsrichtungen existieren zudem Abschlüsse speziell für Einrichtungen der Langzeitpflege auf der Basis des Elften Sozialgesetzbuches (u.a. Wohnbereichsleitung, Heimleitung).

In Bremen bieten die folgenden Bildungseinrichtungen ein breites Spektrum an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten – darunter die landesrechtlich geregelten Weiterbildungen – an: