Für die Ausstellung der Approbationsurkunde werden folgende Unterlagen gemäß
§ 19 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten
(PsychTh-APrV) benötigt:
(1) Die Approbation wird von der zuständigen Behörde auf Antrag erteilt. Dem Antrag
sind beizufügen:
ärztliche Bescheinigung PP und KJP (pdf, 815.3 KB)
Straf- und berufsrechtliche Erklärung (pdf, 593.7 KB)
(2) Soweit diese Nachweise nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, sind sie zusätzlich
in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Die zuständige Behörde kann
die Vorlage weiterer Nachweise, insbesondere über eine bisherige Tätigkeit, verlangen.
Die Urkunde und das Prüfungszeugnis werden per Postzustellungsurkunde übersendet
(Gebühren z. Z. 101,00 €).
Weitere Informationen entnehmen Sie den Merkblatt. (pdf, 217.5 KB)