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Essstörungen und gestörtes Essverhalten

Essstörungen können vielfältige Formen aufweisen und betreffen die Nahrungsaufnahme oder deren Verweigerung. Sie können zu ernsthaften und langfristigen Gesundheitsschäden führen. Deshalb ist es wichtig, möglichst frühzeitig fachkundige Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen.

Erste Ansprechpartner zu dem Thema können Haus- und Kinderärzte sein. Die Einschätzung vor allem von Essstörungen im engeren Sinne (Anorexie, Bulimie und Kombinationen) bedarf einer sorgfältigen Diagnostik und Indikationsstellung, die von entsprechend qualifizierten Behandlerinnen und Behandlern vorgenommen werden sollte. Dazu zählen Kinder- und Jugendpsychiater, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychiater und Psychologische Psychotherapeuten. Auch Kinderärzte und Hausärzte können zur Erstberatung angefragt werden.

Ein gestörtes Essverhalten kann in bestimmten Fällen auch zu sehr starkem Übergewicht oder Fettleibigkeit (Adipositas) führen. Auch in diesem Fällen ist eine einschlägige ärztliche Behandlung geboten, weil auch hier neben der Adipositas Folgeerkrankungen auftreten (können).

Entsprechend psychotherapeutisch qualifizierte BehandlerInnen finden Sie unter:

Sollten Sie Schwierigkeiten haben, einen Ersttermin zu vereinbaren, können Sie sich an die "Terminservicestelle - TSS" der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen wenden. Diese vermittelt Sie in einen Ersttermin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten.
Kontaktmöglichkeiten:

https://www.kvhb.de/patienteninfo-terminservicestelle oder

Telefon: 0421 988858-10

Ferner halten einige Krankenkassen auch spezielle (Online-) Angebote vor oder helfen bei der Suche nach der richtigen Therapieform. Daher empfehlen wir Ihnen, sich gerne auch in Ihre Krankenkasse oder Krankenversicherung zu wenden.

Daneben bestehen zahlreiche spezielle Angebote, die Sie der folgenden Übersicht (pdf, 489.4 KB) entnehmen können.