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Infektionsschutzgesetz

Das 2001 in Kraft getretene Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) bündelt alle bisher geltenden seuchenrechtlichen Bundesregelungen in einem einheitlichen aktualisierten neuen Gesetz.

Das Infektionsschutzgesetz regelt die Meldung und Erfassung von übertragbaren Krankheiten, beschreibt die Maßnahmen der Behörden zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und enthält zusätzliche Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen.

Anforderungen an die Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch werden definiert und die Vorschriften für Tätigkeiten mit Krankheitserregern neu geregelt. Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln vermeiden auch in diesen Bereich die Weiterverbreitung von Krankheiten.

Das Infektionsschutzgesetz fördert Aufklärung und Information und setzt in hohem Maße neben behördlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auf die Eigenverantwortung von Einrichtungen, Betrieben und Personen, denn nur mit einer breiten Mitwirkung der Bevölkerung sind weitere Fortschritte besser zu erzielen.