Die Krankenhausplanung im Lande Bremen erstreckt sich gemäß § 5 des Vertrages zur Intensivierung der Zusammenarbeit der Fortschreibung des Krankenhausplans über drei Planungsphasen:
Aktueller Vertrag zur Intensivierung der Zusammenarbeit (pdf, 609.9 KB)
Der Krankenhausrahmenplan enthält die Grundsätze der Krankenhausversorgung und weist ihren aktuellen Stand und Bedarf aus. Der Rahmenplan beinhaltet eine Projektion der zukünftigen Versorgungsbedarfe und ermittelt die bedarfsnotwendigen Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser im Land Bremen. Der Krankenhausrahmenplan kann die vorzuhaltenden Fachgebiete / Schwerpunkte der Kliniken festlegen und enthält die Standorte der Ausbildungsstätten (§ 5 Absatz 2 BremKrhG).
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat den Krankenhausrahmenplan 2018-2021 in seiner Sitzung am 11. September 2018 beschlossen (1. Stufe des Planungsverfahrens).
Senatsbeschlüsse vom 11. September 2018 (pdf, 232.4 KB)
Krankenhausrahmenplan 2018-2021 nach § 4 Abs. 1 BremKrhG (pdf, 1.2 MB)
Anlage 1: Stellungnahmen der Beteiligten nach § 6 Abs. 1 und 2 BremKrhG (pdf, 1.8 MB)
Anlage 2: Methodische Anmerkungen zur Bedarfsermittlung (pdf, 453.4 KB)
Anlage 3: Ergebnisse der Fallzahl- und Kapazitätsentwicklung (pdf, 2.8 MB)
Auf Grundlage des Krankenhausrahmenplans werden Gespräche zwischen den Krankenhausträgern und den Verbänden der Krankenkassen zur Konkretisierung der Versorgungsaufträge geführt (2. Stufe des Planungsverfahrens). Die Vorschläge zu den Versorgungsaufträgen sind von der zuständigen Krankenhausplanungsbehörde zu genehmigen. Die Genehmigung gilt mit Beschluss der Deputation für Gesundheit zur Fortschreibung des Krankenhausplans als erteilt.
Deputationsvorlage Landeskrankenhausplan 2018-2021 (Bremen) (pdf, 179.9 KB)
Deputationsvorlage Landeskrankenhausplan 2018-2021 (Bremerhaven) (pdf, 177.2 KB)
Anlage 1: Vereinbarungsvorschläge (pdf, 2.5 MB)
Anlage 2: Versorgungsaufträge und Kapazitäten (pdf, 687.7 KB)
Anlage 3: Kapazitätsentwicklung, Ausbildungsplätze (pdf, 346.5 KB)
Der Krankenhausplan des Landes Bremen besteht nach § 5 Absatz 1 BremKrhG aus dem Krankenhausrahmenplan und den genehmigten Vereinbarungsvorschlägen (3. Stufe des Planungsverfahrens). Seit Beschluss der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz wurden die Versorgungsaufträge der Krankenhäuser in regelmäßigen Abständen an veränderte Rahmenbedingungen angepasst.
Aktuell erfolgt eine Fortschreibung des Landeskrankenhausplans.
Ansprechpartner:
Dr. David Bowles
Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Referat 41 – Landesangelegenheiten Krankenhauswesen, Versorgungsplanung,
Gesundheitsfachberufe und Gesundheitszentren
Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Tel.: +49 (0)421 361-17235
Fax: +49 (0)421 496-17235
Email: david.bowles@gesundheit.bremen.de