Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bereitet Informationen des Robert-Koch-Instituts (RKI) für Bürgerinnen und Bürger auf. Auf den Internetauftritten finden Sie auch Studien und mehr Wissenswertes rund um Medizin und Gesundheit.
Der Senat hat in seiner Sitzung am 27. März 2012 die "Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygInfVO)" beschlossen.
Die Verordnung trat am 5. April 2012 in Kraft. Ziel der Verordnung ist die Reduzierung vermeidbarer, hygienerelevanter, infektiöser Risiken in den stationären und ambulanten Einrichtungen des Landes Bremen. Mit der Verordnung setzt Bremen damit den bundesgesetzlichen Auftrag gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) um.
Durch die Rechtsverordnung gilt für Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, sowie für Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken. Die Verordnung regelt die jeweils erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern.
Der Text der Verordnung kann hier heruntergeladen werden: HygInfVO (pdf, 142.1 KB)
Der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz engagiert sich gemeinsam mit der Unfallkasse und anderen Akteuren für eine dauerhafte Verankerung von Kenntnissen und Fertigkeiten in Erster Hilfe bei Schülerinnen und Schülern im Land Bremen. Diese Verankerung erfolgt über einen alljährlichen Schülerwettbewerb. Darüber hinaus wurden Schulsanitätsdienste an jeder Schule eingeführt.
Folgende konkreten Ziele sollen langfristig erreicht werden:
Die Vorteile von flächendeckenden Schulsanitätsdiensten:
Seitdem findet die Veranstaltung, außer in 2016, alljährlich am letzten Montag vor Sommerschulferienbeginn statt. Im Durchschnitt nehmen mehr als 1.000 Schülerinnen und Schüler teil.
Infektionsalarmplan Bremen
Bremen verfügt einen Infektionsalarmplan. In diesem Plan werden Maßnahmen beim Auftreten von hoch-ansteckenden und lebensbedrohlichen Krankheiten sowie Melde-, Übermittlungs- und Informationswege beschrieben. Auch stehen Informationen zu Schutzkleidung, Patiententransporten und vielem mehr zur Verfügung.
Hier geht es zum Apothekenwesen.
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Bremen verfügt über einen Infektionsalarmplan. In diesem Plan werden Maßnahmen beim Auftreten von hoch-ansteckenden und lebensbedrohlichen Krankheiten sowie Melde-, Übermittlungs- und Informationswege beschrieben. Auch stehen Informationen zu Schutzkleidung, Patiententransporten und vielem mehr zur Verfügung. weiter
Das Ebola-Virus ist in den letzten Monaten in Westafrika aufgetreten. Dort ist die medizinische Versorgung weit weniger leistungsfähig als bei uns. Vor allem deshalb sind viele Menschen an der Krankheit gestorben. Dass Einzelfälle in Deutschland auftreten, ist unwahrscheinlich. Ebola wird durch Blut und den Austausch von Körperflüssigkeiten oder sehr engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Es erfolgt keine Übertragung durch die Luft. Ebola ist erst ansteckend, wenn die Krankheit auch erkennbar ist. Eine Heilung ist jedoch in vielen Fällen nicht möglich. Bisher ist in Deutschland kein Mensch an Ebola erkrankt. Bei einem konkreten Verdacht auf Ebola würde das spezielle Behandlungszentrum in Hamburg verständigt. Ein Bremer Patient würde dann dorthin gebracht und medizinisch versorgt werden.
Übersichtliche Informationen über die Krankheit, Vorsorgemaßnahmen und vieles mehr finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Institus.