Im Land Bremen werden die Zahlen pflegebedürftiger Bürger:innen weiter steigen. Die meist im hohen Lebensalter einsetzende Einschränkung der Selbständigkeit bringt häufig einen erhöhten Schutzbedarf mit sich, insbesondere für die Bewohner:innen von Pflegeheimen und anderen Wohnformen, die von Pflege- und Betreuungsdiensten angeboten werden. Die meisten Pflegebedürftigen werden ambulant pflegerisch versorgt. In über 50 % aller Familien sogar ausschließlich durch An- und Zugehörige.
Das Referat befasst sich im Bereich der ambulanten pflegerischen Versorgung mit der Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft. Ziele sind unter anderem: eine Hinwendung zur kleinräumigen Quartiersorientierung, eine bessere Unterstützung und Entlastung pflegender An-/Zugehöriger und eine gerechtere Verteilung der Pflege-Angebote über alle Stadtgebiete.
Pflegebedürftige sind heute so vielfältig wie die ganze Gesellschaft. Deshalb muss Pflege immer individuell und diversitätssensibel erfolgen. Der Landespflegebericht für das Land Bremen und seine beiden Kommunen Bremen und Bremerhaven hat Ende 2023 erstmals ein sehr differenziertes Bild zum Status Quo der pflegerischen Versorgung hervorgebracht. Er empfiehlt auch Weiterentwicklungen in der Pflegeinfrastruktur bis auf Stadtteilebene, mit denen sich das Referat befasst.
Das Land Bremen hat für eine quantitativ ausreichende und qualitativ bedarfsgerechte Versorgungsstruktur Sorge zu tragen (§ 9 Sozialgesetzbuch XI). Dabei geht es neben der Festlegung fachlicher Standards zum Schutz und zur adäquaten Versorgung pflegebedürftiger Bürger:innen auch darum, das stärkere Ineinandergreifen von pflegepräventiven Hilfen, ambulanter pflegerischer Versorgung sowie teilstationärer und stationärer Angebote positiv und demografiegerecht zu beeinflussen.
Die Entwicklung und Absicherung der Angebote erfolgt dabei in Kooperation mit den unterschiedlichen Kostenträgern (Pflegeversicherung, Sozialhilfe). Das Referat Pflege, Heimrecht, Wohn- und Betreuungsaufsicht arbeitet außerdem eng mit den Bereichen der offenen Altenhilfe und der Gesundheitsversorgung nach dem Sozialgesetzbuch V zusammen.
Die wichtige Beratungs- und Überwachungsfunktion für stationäre Einrichtungen und Dienste, die Leistungen für ältere Menschen in betreuten Wohnformen anbieten, werden von der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht des Landes Bremen wahrgenommen. Die Kolleg:innen dieses Abschnitts sind Teil des Referats Pflege, Heimrecht, Wohn- und Betreuungsaufsicht.
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