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Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI im Land Bremen

Als bundesgesetzliche Ausführung sind Angebote zur Unterstützung im Alltag und der Anspruch auf Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags festgelegt in § 45a SGB XI. Geregelt ist darin auch die Ermächtigung an die Landesregierungen, hierzu weitere Vorgaben zu bestimmen. Die bremische Landesregierung hat dieses umgesetzt mit der Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a, der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamtes nach § 45c sowie der Selbsthilfe nach § 45d des Elften Buches Sozialgesetzbuch für das Land Bremen (nachfolgend kurz: VO), welche im Mai 2023 aktualisiert wurde.

Nach dieser VO sind Angebote zur Unterstützung im Alltag insbesondere:

  • 1. Betreuungsangebote für pflegebedürftige Menschen in Gruppen oder Betreuungsangebote im häuslichen Bereich.
  • 2. Angebote für Pflegende zur Entlastung bei der Bewältigung des Alltags mit der pflegebedürftigen Person.
  • 3. Angebote für Pflegebedürftige zur Entlastung bei Alltagsanforderungen oder der Haushaltsführung.

Ihre Ansprechperson für weitere Fragen ist:

Patricia Wilkens

+49 421 361- 74635
+49 421 496- 74635
E-Mail

Postalische Adresse:
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Referat 31 – Pflege, Heimrecht, Wohn- und Betreuungsaufsicht
z. Hd. Frau Wilkens
Faulenstraße 9/15
28195 Bremen