Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI im Land Bremen
Als bundesgesetzliche Ausführung sind Angebote zur Unterstützung im Alltag und der Anspruch auf Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags festgelegt in § 45a SGB XI. Geregelt ist darin auch die Ermächtigung an die Landesregierungen, hierzu weitere Vorgaben zu bestimmen. Die bremische Landesregierung hat dieses umgesetzt mit der Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a, der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamtes nach § 45c sowie der Selbsthilfe nach § 45d des Elften Buches Sozialgesetzbuch für das Land Bremen (nachfolgend kurz: VO), welche im Mai 2023 aktualisiert wurde.
Nach dieser VO sind Angebote zur Unterstützung im Alltag insbesondere:
- 1. Betreuungsangebote für pflegebedürftige Menschen in Gruppen oder Betreuungsangebote im häuslichen Bereich.
- 2. Angebote für Pflegende zur Entlastung bei der Bewältigung des Alltags mit der pflegebedürftigen Person.
- 3. Angebote für Pflegebedürftige zur Entlastung bei Alltagsanforderungen oder der Haushaltsführung.
Angebote zur Unterstützung im Alltag können von Menschen mit Pflegebedarf in Anspruch genommen werden, wenn ein Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen festgestellt wurde. Durchgeführt werden sie als Einzel- oder Gruppenangebote von geschulten Unterstützungskräften. Die Angebote stehen den Pflegebedürftigen ergänzend zu den Angeboten der professionellen Pflege zur Verfügung.
Angebote zur Unterstützung im Alltag helfen Pflegebedürftigen dabei, ihren Alltag möglichst selbstständig bewältigen und soziale Kontakte aufrechterhalten zu können. Sie tragen deshalb dazu bei, dass Pflegebedürftige imstande sind, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. Angebote zur Unterstützung im Alltag können zum Beispiel sein: Hilfe im Haushalt, organisatorische Unterstützung oder die Begleitung zum Einkaufen, zu Kultur- und Freizeitangeboten oder zu Stellen der Gesundheitsversorgung.
Für Pflegende kann sich eine Entlastung einstellen, wenn die pflegebedürftige Person Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nimmt und in diesem Rahmen Aufgaben von Unterstützungskräften übernommen werden.
Eine Übersicht über die anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag in Bremen und Bremerhaven finden Sie hier. (pdf, 374.4 KB)
Seit dem 1. Januar 2025 steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 monatlich ein zweckgebundener Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00 € zur Verfügung. Die Pflegebedürftigen erhalten den Entlastungsbetrag von ihrer Pflegekasse, nachdem sie Belege über die entstandenen Kosten dort eingereicht haben.
Erstattungsleistung (Erstattung der Kosten) heißt diese Leistung, weil die Kosten zunächst selbst bezahlt werden müssen und sie erst nach Einreichen eines Leistungsnachweises erstattet werden. Der Leistungsnachweis ist von einem im Land Bremen anerkannten Dienstleister zu erstellen und vom Pflegebedürftigen abzuzeichnen.
Der Entlastungsbetrag kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag, für den Besuch der Tages- oder Nachtpflege, für Angebote von Pflegediensten und für die Kurzzeitpflege verwendet werden.
Es ist zudem möglich, die monatlichen Beträge anzusparen und ins nächste Kalenderhalbjahr zu übertragen, um sie dann einzusetzen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der anteiligen Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (nach § 45a Absatz 4 Satz 1 SGB XI), sofern körperbezogene Pflegemaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung gesichert sind. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können auf Antrag 40 % ihrer Ansprüche für Sachleistungen umwandeln und diese somit zusätzlich zur Finanzierung der Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden.
Nähere Informationen und Beratung erhalten Sie dazu bei Ihrer Pflegekasse oder den Pflegestützpunkten im Land Bremen, www.bremen-pflegestützpunkt.de.
Ihre Ansprechperson für weitere Fragen ist:
Postalische Adresse:
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Referat 31 – Pflege, Heimrecht, Wohn- und Betreuungsaufsicht
z. Hd. Frau Wilkens
Faulenstraße 9/15
28195 Bremen