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Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG)

Die Aufsichtsbehörde ist die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht.

Die aktuell gültige Version des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes (BremWoBeG) finden Sie
im Transparenzportal.

Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz in leichter Sprache ist erschienen. Die aktuell gültige Version finden Sie unter diesem Link (pdf, 3.4 MB).

Nachfolgend finden Sie eine ältere Version des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes(BremWoBeG) mit Begründung:
BremWoBeG 2017 (pdf, 687.3 KB)

Wie schon das Heimgesetz regelt auch das BremWoBeG grundlegende Anforderungen an die Leis-tungsanbieter sowie die Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde.

Details zu den Mindeststandards, die zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor minderer Qualität festgeschrieben werden, werden in Rechtsverordnungen geregelt.

Personalverordnung zum BremWoBeG
Bauverordnung zum BremWoBeG
Interessenvertretungsverordnung zum BremWoBeG

Ihre Ansprechperson:

Martina Timmer

+49 421 361-89545
+49 421 496-89545
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