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Förderung ambulanter Angebote und Projekte für pflegebedürftige Menschen

Zur Unterstützung der ambulanten Versorgung von pflegebedürftigen Menschen, deren pflegenden Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen stehen jährliche Fördermittel aus dem Fonds für Innovationsförderung und Strukturverbesserung zur Verfügung.
Anbieter von:

  • anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI sowie
  • ehrenamtliche Initiativen und/oder Strukturen nach § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB XI,
  • Modellvorhaben nach § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB XI, oder
  • Selbsthilfegruppen, -organisationen oder -kontaktstellen nach § 45d SGB XI

mit dem Ziel, die Lebenssituation pflegebedürftiger Menschen, der pflegenden Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen zu verbessern, können eine Projektförderung für innovative Vorhaben beantragen.

Die zeitlich befristeten Zuschüsse werden vorrangig für Innovationen zur Vermeidung eines Fortschreitens von Pflegebedürftigkeit, zur Qualitätsverbesserung, zur Vernetzung der Angebote und zur Transparenz der Leistungs- und Kostenstrukturen eingesetzt.

Projekte können im Referat Pflege, Heimrecht, Wohn- und Betreuungsaufsicht nach den folgenden Rechtsgrundlagen beantragt werden:

Richtlinie zur Ausgestaltung und Durchführung der Projektförderung nach dem Bremischen Ausführungsgesetz zum Pflegeversicherungsgesetz (BremAGPflegeVG) – Fonds für Innovationsförderung und Strukturverbesserung, oder

Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a, der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamtes nach § 45c sowie der Selbsthilfe nach § 45d des Elften Buches Sozialgesetzbuch für das Land Bremen vom 12. März 2019 (Brem.GBl. 2019, S. 108), zuletzt §§ 3 und 4 geändert, § 5 neu gefasst durch Verordnung vom 25. April 2023 (Brem.GBl. S. 388)

Fonds für Innovation und Strukturverbesserung

Ihre Ansprechperson:

Verena Harter

+49 421 361-59308
+49 421 496-59308
E-Mail