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Förderung ambulanter Angebote und Projekte für pflegebedürftige Menschen

Zur Unterstützung der ambulanten Versorgung von pflegebedürftigen Menschen sowie deren pflegenden An- und Zugehörigen stehen jährliche Fördermittel aus dem Fonds für Innovationsförderung und Strukturverbesserung zur Verfügung.

Anbietende von:

  • nicht gewerblichen anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI sowie
  • ehrenamtliche Initiativen und/oder Strukturen nach § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB XI
  • Modellvorhaben nach § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB XI, oder
  • Selbsthilfegruppen, -organisationen oder -kontaktstellen nach § 45d SGB XI,

mit dem Ziel, die Lebenssituation pflegebedürftiger Menschen sowie deren pflegenden An- und Zugehörigen zu verbessern, können eine Projektförderung für innovative Vorhaben beantragen.

Die zeitlich befristeten Zuschüsse werden vorrangig für Innovationen zur Vermeidung eines Fortschreitens von Pflegebedürftigkeit, zur Qualitätsverbesserung, zur Vernetzung der Angebote und zur Transparenz der Leistungs- und Kostenstrukturen eingesetzt.

Projekte können im Referat Pflege, Heimrecht, Wohn- und Betreuungsaufsicht nach den folgenden Rechtsgrundlagen in der jeweils aktuellen Fassung beantragt werden:

Fonds für Innovation und Strukturverbesserung

Ihre Ansprechpartnerin:

Verena Harter

+49 421 361-59308
+49 421 496-59308
E-Mail