Zur Unterstützung der ambulanten Versorgung von pflegebedürftigen Menschen sowie deren pflegenden An- und Zugehörigen stehen jährliche Fördermittel aus dem Fonds für Innovationsförderung und Strukturverbesserung zur Verfügung.
Anbietende von:
mit dem Ziel, die Lebenssituation pflegebedürftiger Menschen sowie deren pflegenden An- und Zugehörigen zu verbessern, können eine Projektförderung für innovative Vorhaben beantragen.
Die zeitlich befristeten Zuschüsse werden vorrangig für Innovationen zur Vermeidung eines Fortschreitens von Pflegebedürftigkeit, zur Qualitätsverbesserung, zur Vernetzung der Angebote und zur Transparenz der Leistungs- und Kostenstrukturen eingesetzt.
Projekte können im Referat Pflege, Heimrecht, Wohn- und Betreuungsaufsicht nach den folgenden Rechtsgrundlagen in der jeweils aktuellen Fassung beantragt werden:
Fonds für Innovation und Strukturverbesserung
Ihre Ansprechpartnerin: