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Hinweise für Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Grundlage für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag ist die

„Verordnung zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI

Anträge auf Anerkennung von „Angeboten zur Unterstützung im Alltag“ können bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz gestellt werden.

Bitte nutzen Sie dafür die folgenden Informationen und Formulare: