Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung eine erhebliche Straftat begangen haben und infolge ihrer Erkrankung weiterhin eine Gefährdung darstellen, werden nach einem entsprechendem Gerichtsbeschluss laut Strafgesetzbuch in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt untergebracht. In der Regel erfolgen die Unterbringungen sowohl für die psychisch als auch die Suchterkrankten in hierfür spezialisierten Krankenhäusern des Maßregelvollzugs (auch Forensik genannt). Im Land Bremen wird der Maßregelvollzug von der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Klinikum Bremen Ost durchgeführt: Forensische Psychiatrie und Psychotherapie (gesundheitnord.de).
Die dort untergebrachten Personen sollen durch Behandlung und Betreuung befähigt werden, verantwortungsbewusst am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dabei müssen die Sicherheit und der Schutz der Allgemeinheit gewährleistet werden.
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat die Fachaufsicht über die Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie. Das bedeutet, dass sie kontrollieren muss, ob die Aufgaben entsprechend der Gesetze und Vorschriften erfüllt und die Rechte der untergebrachten Personen gewahrt werden. Hierfür gibt es Melde- und Dokumentationspflichten der Klinik. Zudem wird die Klinik wird regelmäßig besucht. Außerdem werden Beschwerden von Patientinnen und Patienten bearbeitet.