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Psychiatriereform

In dem Bürgerschaftsbeschluss “Weiterentwicklung der Psychiatriereform in Bremen - ein gesundheitspolitisches Zukunftskonzept!“ vom 13.01.2013 sind Eckpunkte der Psychiatriereform bis 2021 beschrieben worden, mit dem Ziel einer regionalen, gemeindeorientierten, ambulanz- und hometreatment-orientierten Versorgung. Seit diesem Beschluss befindet sich die psychiatrische Versorgung in einem grundsätzlichen Umbau, bei dem viele Einzelprozesse angestoßen worden sind.

Zu den wichtigsten Veränderungen gehören:

  • die Einrichtung von Gemeindepsychiatrischen Verbünde als Organisationsform der regionalen Versorgung
  • die Etablierung von trägerübergreifenden Verfahren der Hilfeplanung für Menschen mit besonderen Problemlagen (Hubiko
  • Verbündekonferenz)
  • die Transformation stationärer Behandlungsplätze in ambulante und teilstationäre Angebote
  • die Einbeziehung von Psychiatrieerfahrenen und Angehörigen
  • die Übernahme der Steuerungsverantwortung durch das Gesundheitsressort auf den verschiedenen Ebenen der Versorgung
  • den Aufbau eines Verbraucherschutzes in der psychiatrischen Versorgung durch die Etablierung von Fürsprachestellen in den GPV und der Evaluation der regionalen Versorgung durch eine Befragung zu Qualitätsindikatoren.

Auch wenn die durch den Bürgerschaftsbeschluss initiierte Psychiatriereform im Land Bremen weitgehend umgesetzt wurde, ist diese in einem fortwährenden Prozess, bei dem weitere Veränderungen folgen sollen.

Berichte zur Psychiatriereform

Veranstaltungen zu Aspekten der Psychiatriereform