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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Man sieht einen Schwangerschaftsbauch und kleine Babyschuhe.

Unterstützung von Bund und Ländern

Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können für eine Kinderwunschbehandlung staatliche Unterstützung beantragen. Bund und Länder stellen dabei die finanziellen Mittel gemeinsam zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt in zwei Teilen:

1. Vor Beginn der Behandlung muss ein vorläufiger Bewilligungsbescheid beantragt werden
2. Spätestens ein Jahr nach Zustellung des vorläufigen Bewilligungsbescheides muss ein Antrag auf endgültige Bewilligung der beantragten Förderung gestellt werden.

Die entsprechenden Förderanträge können online gestellt werden:
Zuschuss von Kinderwunschbehandlungen beantragen
Kinderwunsch online

Alternativ können die Anträge auch weiterhin in Papierform eingereicht werden. Dazu nutzen Sie bitte die folgenden Anträge:
Bewilligungsantrag (pdf, 168.5 KB)
Richtlinie zur Förderung assistierter Reproduktion (pdf, 102.5 KB)
Auszahlungsantrag (pdf, 150.5 KB)

Für den Antrag auf eine Zuwendung zur assistierten Reproduktion stehen derzeit keine Bundesmittel zur Verfügung, um die Kinderwunschbehandlungen zu fördern. Die Förderung des Landes Bremen bleibt davon unberührt. Das bedeutet, dass ausschließlich die Bewilligung des Landesanteils erfolgen kann.

Ansprechpartnerin
Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Referat 22
Ärztliche Fragen im Gesundheitswesen, Infektionsschutz,
öffentlicher Gesundheitsdienst
Faulenstraße 9/15, 28195 Bremen
Telefon: 0421/361-0
E-Mail: assistierte.reproduktion@gesundheit.bremen.de