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Antrag auf Apothekenbetriebserlaubnis

Wer eine Apotheke eröffnen möchte, bedarf laut Apothekengesetz einer Erlaubnis durch die zuständige Landesbehörde. Für das Land Bremen ist hier das Referat 23 (Pharmazie, Medizinprodukte und Umwelthygiene) zuständig. Ein Merkblatt zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie weiter unten.

Der Antrag sollte spätestens 6 Wochen vor geplanter Eröffnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie bei Neueröffnungen, dass eine Abnahmebesichtigung der Apothekenbetriebsräume im Vorhinein notwendig ist.

Möchten Sie die Apotheke als offene Handelsgesellschaft (OHG) betreiben, ist zusätzlich der Gesellschaftervertrag einzureichen.

Den Antrag auf Apothekenbetriebserlaubnis sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Die Unterlagen können auch hier eingereicht werden:

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Referat 23: Pharmazie, Medizinprodukte und Umwelthygiene
z.Hd. Herrn Deppe
Faulenstraße 9/15
28195 Bremen

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte schriftlich an pharmazie@gesundheit.bremen.de.

Merkblatt für den Antrag auf Erteilung einer Apothekenerlaubnis (pdf, 564.9 KB)