Zu den möglichen Verunreinigungen des Trinkwassers durch Trinkwasserleitungen zählt das Schwermetall Blei.
Blei wurde als Material für Trinkwasserleitungen insbesondere in Hausinstallationen in Gebäuden bis ca. 1970 verwendet. Im Trinkwasser können dadurch unter Umständen hohe Bleikonzentrationen entstehen. Diese sind abhängig vom verwandten Werkstoff (z. B. Blei, Blei-Kupfer, Blei-Eisen), Länge und Alter der Rohrleitungen, der Wasserqualität (Säuregrad) sowie der Standdauer des Wassers in der Leitung (bzw. der Häufigkeit der Entnahme von Wasser durch die Verbraucherin oder den Verbraucher).
Vorsorge vor Bleiwirkungen
Die Giftigkeit von Blei in Bezug auf besonders sensible Personengruppen ist seit langem bekannt. Vor allem der kindliche Organismus ist anfällig gegenüber einer Belastung mit Blei. Betrachtet werden hier die durch lang dauernde Zufuhr vergleichsweise geringer Blei-Konzentrationen (z. B. mit dem Trinkwasser) möglicherweise eintretenden subtilen (feinen) Schädigungen. Die Aufnahme von Blei kann sich schädigend auf das blutbildende System und das Nervensystem auswirken, was zu Bluthochdruck oder Konzentrationsstörungen führen kann. Besonders gefährdet sind Kinder, bei denen es zu kognitiven Beeinträchtigungen und einer Verschiebung der Hörschwelle kommen kann.
Ziel der gesundheitlichen Vorsorge ist die deutliche Reduzierung der zusätzlichen Belastung des Menschen mit Blei über das Trinkwasser in Bleirohren.
Der Deputation für Gesundheit wurde im Februar und im Juni 2014 ein Bericht über den aktuellen Stand der Trinkwasser führenden Leitungen in öffentlichen Gebäuden der Stadtgemeinde Bremen vorgelegt.
Die erste Deputationsvorlage (pdf, 73.3 KB) und der dazugehörige Bericht über Trinkwasser führende Bleileitungen aus dem Februar 2014 (pdf, 173.4 KB) kann ebenso abgerufen werden wie die zweite Deputationsvorlage (pdf, 75.7 KB) und der dazugehörige Bericht über Trinkwasser führende Bleileitungen aus dem Juni 2014 (pdf, 115 KB).
Rechtliche Regelung
Am 24.06.2023 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten, die wichtige Änderungen im Umgang mit Blei mit sich bringt. Bisher war stets der Nachweis über eine Trinkwasseranalyse erforderlich, dass Blei ins Trinkwasser abgegeben bevor ein Austausch von Bleileitungen vorgenommen werden musste. Die neue Trinkwasserverordnung verbietet Bleileitungen komplett. Das bedeutet, dass unabhängig vom Gehalt des Bleis im Trinkwasser alle Bleileitungen entfernt oder stillgelegt werden müssen. Die Entfernung oder Stilllegung der Bleileitungen müssen bis zum 12.01.2026 durchgeführt werden. Diese Frist muss insbesondere von Vermietern eingehalten werden. Eigenheimbesitzer, die ihr Haus selbst bewohnen und nicht vermieten, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit beim Gesundheitsamt eine Fristverlängerung zu beantragen.
Für nähere Informationen sollten sich Mieter oder sonstige Nutzer von Gebäuden zunächst an ihren Vermieter bzw. an den Eigentümer wenden. In technischen Fragen können außerdem Fachbetriebe des Sanitär- und Heizungshandwerks weiterhelfen.
Für gesundheitliche Fragen sind die Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven erreichbar unter:
Für Bremen: (0421) 361-15513 (Montag, Mittwoch, Freitag, 9:00 – 13:00 Uhr)
Für Bremerhaven: (0471) 590-2861