Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Rahmen der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen nach dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz; HinSchG) bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Rahmen von Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Contrescarpe 72, 28195 Bremen. Sie erreichen die zuständige interne Meldestelle unter folgender E-Mail-Adresse hinweisgeben@gesundheit.bremen.de. Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation per E-Mail datenschutzrechtlich unsicher sein kann, sofern die Daten nicht verschlüsselt werden (z.B. mittels PGP oder TrueCrypt).
Dr. Uwe Schläger
datenschutz nord GmbH
Konsul-Smidt-Straße 88
28217 Bremen
Web: www.datenschutz-nord-gruppe.de
E-Mail: office@datenschutz-nord.de
Telefon: 0421 69 66 32 0
Die interne Meldestelle der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz verarbeitet folgende Kategorien personenbezogener Daten:
Die interne Meldestelle der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat personenbezogenen Daten von Ihnen erhoben, da Sie eine Meldung im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes eingereicht haben, die personenbezogene Daten von Ihnen enthielt.
Infolge dieser Meldung ist die interne Meldestelle befugt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 10 HinSchG), personenbezogene Daten auch von Ihnen zu verarbeiten, soweit dies zur Prüfung der Meldung und der Ergreifung von Folgemaßnahmen (§ 18 HinSchG) erforderlich ist. Die Verarbeitung dient dabei ausschließlich der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben.
Ihre Daten werden grundsätzlich nicht weitergegeben und verbleiben bei der unter 1. genannten zuständigen internen Meldestelle. Sofern einer der Ausnahmefälle des § 9 HinSchG) vorliegt, dürfen die Informationen über Ihre Identität sowie die weiteren ermittelten Informationen an die Aufsichtsbehörde bzw. die jeweils zuständige Stelle unter den jeweiligen Voraussetzungen übergeben werden. Eine Übermittlung an Drittländer findet nicht statt.
Die Inhalte und Daten der Meldung und auch die weiteren Dokumentationen werden drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Die Dokumentation kann länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz oder anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Für eventuelle Gerichtsverfahren werden die aktenrelevanten Daten archiviert. Es gelten die Aufbewahrungs- und Löschungsfristen der Aktenordnungen der jeweils zuständigen Behörden.
Nach der DSGVO stehen Betroffenen folgende Rechte zu:
Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die unter 2. genannte Datenschutzbeauftragte. Sie haben ferner das Recht zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen (Arndtstraße 1, 27570 Bremerhaven; Telefon: +49 421 361-2010; Telefax: +49 421 496-18495; office@datenschutz.bremen.de).