Ab dem 15. September 2008 ist bei der Freien Hansestadt Bremen die elektronischen Kommunikation nach § 3a des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) und nach § 36a Sozialgesetzbuch - Erstes Buch (SGB I) eröffnet.
Sie bietet mit der Einführung der Virtuellen Poststelle, realisiert durch das Produkt "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP), einerseits die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen (BremVwVfG, SGB I) und andererseits vertraulichen (verschlüsselten) elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung.
Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG). § 36a SGB I gilt für die Kommunikation mit Sozialleistungsträgern. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
Nähere Informationen zu den rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs finden Sie auf der Internetseite und . Eine genaue Liste der teilnehmenden Dienststellen, Eigenbetrieben und Gesellschaften der Bremischen Verwaltung finden Sie hier.
Sie können sich natürlich auch weiterhin per E-Mail an unsere Behörde wenden. Entweder direkt an die Ansprechpartner/-innen auf unseren Seiten oder an office@soziales.bremen.de.