Was macht die Senatorin für Gesundheit, Verbraucher-Schutz und Frauen?
Sie ist für 3 Aufgaben zuständig:
Sie hat für diese Bereiche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Diese haben viele verschiedene Aufgaben.
Die Senatorin für Gesundheit, Verbraucher-Schutz und Frauen
ist die Leiterin für diese Bereiche im Bundes-Land Bremen.
Das bedeutet: für Bremen und für Bremerhaven.
Sie heißt Claudia Bernhard.
Gesundheit
Die Senatorin ist für die Gesundheit der Menschen zuständig.
Zum Beispiel:
Bei der Senatorin für Gesundheit, Verbraucherschutz und Frauen arbeiten Fach-Leute.
Alle im Bereich Gesundheit sind Fach-Leute für Fragen zur Gesundheit.
Frauen
Wir wollen, dass Frauen mehr Gleich-Berechtigung bekommen.
Zum Beispiel:
Verbraucher-Schutz
Verbraucher-Schutz bedeutet:
Sie werden geschützt, wenn sie etwas kaufen.
Zum Beispiel:
Wir prüfen aber auch die Kranken-Häuser der Stadt Bremen.
Dabei schauen wir, dass die Gesetze beachtet werden.
Das wollen wir noch machen:
Wir wollen besser werden.
Darum suchen wir nach neuen Ideen
für Gesundheit und den Verbraucher-Schutz.
Diese Ideen sind wichtig für Bremen und für Deutschland.
Wenn Sie mehr zu Verbraucher-Schutz wissen möchten:
Es gibt noch mehr Internet-Seiten dazu.
Diese Seiten gibt es leider nur in schwieriger Sprache.
Klicken Sie dazu auf diesen Link: www.gesundheit.bremen.de/Verbraucherschutz
Dort steht auch etwas zum Arbeitnehmer-Schutz:
Arbeitnehmer-Schutz bedeutet:
Haben Sie Fragen?
Sprechen Sie mit uns!
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
-Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.
Hier erklären wir Ihnen, wie Sie diese Internet-Seite nutzen können.
Die Internet-Seite ist von der Freien Hansestadt Bremen.
Hier finden Sie:
Die Ämter von Bremen haben viele verschiedene Internet-Seiten.
Die Internet-Seiten sind alle gleich gestaltet.
Das heißt zum Beispiel:
So finden Sie sich auf allen Internet-Seiten
vom Bundesland Bremen gut zurecht.
Ganz oben ist ein weißer Bereich:
Dort sehen Sie:
Oben links sehen Sie immer das Logo
von der Freien Hansestadt Bremen.
Neben dem Logo steht ein Name.
Die Suche finden Sie ganz oben rechts.
Im Suchfeld steht: Suche starten.
Geben Sie dort ein Wort ein, das Sie suchen.
Klicken Sie dann auf die Lupe oder auf Enter.
Dann sehen Sie eine Liste mit Ergebnissen.
Die Ergebnissen sind von der Internet-Seite,
auf der Sie gerade sind.
Unter dem weißen Bereich oben finden Sie verschiedene Themen:
Sie können auf die Themen klicken.
Dann bekommen Sie mehr Infos zum Thema.
Oder Sie gehen mit dem Maus-Zeiger auf das Thema.
Dann können Sie Überschriften zu dem Thema lesen.
Sie können immer sehen, wo Sie gerade auf der Internet-Seite sind.
Das steht unter den Überschriften.
Es stehen dort die Überschriften von dem Bereich,
in dem Sie gerade sind.
Zum Beispiel:
Unten auf der Internet-Seite finden Sie diese Bereiche:
Startseite
Hier kommen Sie immer auf die erste Seite von der Internet-Seite.
Service
Hier finden Sie Dienst-Leistungen für Mitarbeiter der Stadt Bremen.Interner Bereich
Dieser Bereich ist für Mitarbeiter:innen der Behörde.
Kontakt
Hier finden Sie Infos über Ansprechpersonen.
Barrierefreiheit
Hier steht, wie barrierefrei die Internet-Seite ist.
Impressum
Hier finden Sie Infos:
Datenschutzerklärung
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Zum Beispiel:
Inhaltsübersicht
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© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.