Hier finden Sie die wesentlichen Fragestellungen rund um das Stellenbesetzungsverfahren bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben das Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt gemäß Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes. Daraus resultiert der Grundsatz der Bestenauslese, wonach im öffentlichen Dienst die Auswahl für eine Stellenausschreibung nach den Kriterien Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt.
Die Auswahlentscheidung erfolgt nach den strengen gesetzlichen Vorgaben der Bestenauslese nach den Kriterien Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerberinnen und Bewerber. Nach der Rechtsprechung ist hierfür maßgeblich auf aktuelle Arbeitszeugnisse (Beschäftigte) bzw. dienstliche Beurteilungen (Beamte) abzustellen. Im Rahmen des Leistungsvergleichs ist es somit unverzichtbar, dass Sie ein Arbeitszeugnis (Beschäftigte) oder eine dienstliche Beurteilung (Beamte) vorlegen, welche/s nicht älter als ein Jahr sein darf. Sind Sie tarifbeschäftigt und bereits im öffentlichen Dienst der Freien Hansestadt Bremen tätig, besteht zudem die Option, statt eines Arbeitszeugnisses eine dienstliche Beurteilung vorzulegen, um eine bessere Vergleichbarkeit im Rahmen des Leistungsvergleichs zu ermöglichen.
Falls Sie sich in Elternzeit befinden oder im Moment keiner Tätigkeit nachgehen, reichen Sie bitte ein Arbeitszeugnis oder eine dienstliche Beurteilung Ihrer letzten Tätigkeit ein. Die Vorlage des Arbeitszeugnisses bzw. der dienstlichen Beurteilung ist für das weitere Verfahren zwingend erforderlich. Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn die Einreichung des Arbeitszeugnisses bzw. der dienstlichen Beurteilung bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist erfolgt.
Wenn Sie Beamt:in bzw. Beschäftigte:r im öffentlichen Dienst sind, geben Sie bitte zudem Ihr derzeitiges Statusamt bzw. Ihre derzeitige Entgeltgruppe an.
Sollte Ihnen die Vorlage eines aktuellen Arbeitszeugnisses oder einer aktuellen dienstlichen Beurteilung nicht möglich sein, teilen Sie dies und die Gründe hierfür bitte im Rahmen Ihrer Bewerbung mit.
Stellen im bremischen öffentlichen Dienst werden für zwei unterschiedliche Bewerber-Kreise ausgeschrieben:
Bei Ausschreibungen für den allgemeinen Arbeitsmarkt können sich alle Interessenten bewerben.
Verwaltungsinterne Ausschreibungen
Diese Ausschreibungen richten sich ausschließlich an die Beschäftigten der Freien Hansestadt Bremen. Dies gilt auch für befristet Beschäftigte sowie Beschäftigte von Zeitarbeitsfirmen, die bereits im bremischen öffentlichen Dienst tätig sind. Des Weiteren können sich schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber des allgemeinen Arbeitsmarktes bewerben.
Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und ggf. einen Hinweis, ob und welche Unterlagen noch nachzureichen sind. Im Anschluss nehmen wir uns Zeit, um Ihre Bewerbung sorgfältig zu prüfen. Es erfolgt eine Vorauswahl derjenigen Bewerberinnen und Bewerber, die das Anforderungsprofil am Weitestgehenden erfüllen. Die Vorauswahl wird von den Interessenvertretungen (Personalrat, Frauenbeauftragte, ggf. Schwerbehindertenvertretung) mitbestimmt. In der Regel erfolgen danach die Auswahlgespräche und im Anschluss daran die Auswahlentscheidung. Die Auswahlentscheidung bedarf sowohl der Zustimmung der Hausleitung als auch der Interessenvertretungen. Anschließend erfolgt der Versand der Zu- und Absagen an die Bewerberinnen und Bewerber.
Das Auswahlverfahren im öffentlichen Dienst ist ein komplexer Prozess, der eine Vielzahl von internen Abstimmungsprozessen sowie die gesetzlichen Fristen zur Einbindung der Interessenvertretungen wahren muss. Abhängig von der Anzahl der Bewerbungen steht ungefähr zwei bis vier Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist die Auswahlentscheidung fest.
Eine aussagekräftige Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
Aktuelle Zeugnisse und dienstliche Beurteilungen können bis 2 Wochen nach der jeweiligen Bewerbungsfrist nachgereicht werden.
Bei einer Papierbewerbung fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen bei. Bitte verwenden Sie auch keine Mappen und Folien. Die Bewerbungsunterlagen werden nur auf Wunsch zurückgesandt, falls Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen.
Personenbezogene Daten unterliegen einer restriktiven Zugriffskontrolle die gewährleistet, dass nur befugte Personen auf Ihre Daten zugreifen können. Ihre Bewerbungsdaten werden grundsätzlich nur von der zuständigen, bewerbungsbearbeitenden Personalstelle verwendet. Eine darüberhinausgehende Nutzung oder Weitergabe Ihrer Bewerbungsdaten an Dritte erfolgt nicht. Mit Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen gehen wir davon aus, dass Sie mit der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Sobald Ihre Bewerbungsdaten nicht mehr für den definierten Zweck der Bewerbungsbearbeitung genutzt werden, werden diese unverzüglich unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Wir freuen uns selbstverständlich auch über Ihre Initiativbewerbungen und laden Sie ein, sich auf unserer Homepage über unsere Abteilungen zu informieren.
Unsere Abteilungsleitungen geben gerne Auskunft zu aktuellen und geplanten Personalbedarfen.
Initiativbewerbungen können Sie unter Angabe Ihrer Qualifikationen, Ihres Lebenslaufs und des gewünschten Aufgabenbereiches an folgende E-Mail-Anschrift senden: personal@gesundheit.bremen.de
In jeder Stellenausschreibung finden Sie am Ende eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner, der Ihnen für konkrete Fragen zum Stellenprofil oder zum Aufgabenbereich, etc. zur Verfügung steht. Außerdem finden Sie dort stets eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner, der Ihnen konkrete Fragen zum Verfahrensablauf des Stellenbesetzungsverfahrens beantworten kann.