Erlaubniserteilung zum Arbeiten mit Krankheitserregern gem. § 44 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Verwaltungsgebühr 216,00 Euro.
- Schriftlicher Antrag mit Name, Anschrift, Datum und Unterschrift
- Beglaubigte Kopie des Diploms
- Beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde
- Nachweis des Abschlusses eines medizinischen oder naturwissenschaftlichen Studiums mit mikrobiologischen Inhalten (§ 47 Abs. 2 Nr. 1 IfSG) und sowie
- Nachweis einer mindestens 2-jährigen Tätigkeit mit Krankheitserregern unter Aufsicht einer Person, die im Besitz der Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern gemäß § 47 Abs. 2 Nr. 2 IfSG ist
- Die mit der Leitung der Arbeiten beauftragte Person muss die Sachkenntnis gem. § 47 IfSG besitzen. Die Sachkenntnis des Laborleiters ist durch den Nachweis über eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit mit Krankheitserregern unter Aufsicht einer Person, die im Besitz der Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern ist, zu belegen
- Beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde
- Aufstellung und Arbeitszeugnisse über bisherige Tätigkeiten
- Beglaubigte Kopie des Personalausweises
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "OB")
Bitte folgende Anschrift angeben:
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Herr Dirk Heimsoth-Ranft oder Frau Janine Rosenberger
Referat 43
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Weitere Unterlagen werden bei Bedarf angefordert.
Hinweise zur Antragsstellung (pdf, 123.7 KB)
Antragsformular (pdf, 136.9 KB)
Kontaktdaten der Ansprechpersonen: