Wir kommen an vielen Stellen im Alltag mit Chemikalien in Berührung (Desinfektionsmittel, Kleber, Farben, Reinigungsmittel, Insektizide usw.). Doch sind diese ausreichend sicher?
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) informiert Verbraucherinnen und Verbraucher über die Vorteile und Risiken von Chemikalien im Alltag unter https://chemicalsinourlife.echa.europa.eu/de/
Diese Seite steht in 23 EU-Sprachen zur Verfügung und ist mit der ECHA-Chemikalien-Datenbank verbunden, die mehr als 140 000 Chemikalien listet und ausführlich über Eigenschaften von Chemikalien sowie deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt informiert, u.a. wie sind Chemikalien eingestuft (z. B. als ätzend oder entzündbar), und gibt Anleitungen dazu, wie sie sicher verwendet werden.
Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie das Recht zu fragen, ob die Produkte, die Sie kaufen, besonders besorgniserregende Stoffe oberhalb eines bestimmten Grenzwerts enthalten, d. h. Stoffe, die gesundheits- oder umweltschädlich sein könnten. Die Unternehmen müssen Ihnen die Informationen geben, die für die sichere Verwendung der Produkte unerlässlich sind. Ist ein besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) in einem Gebrauchsgegenstand in einer Konzentration von über 0,1 Gewichtsprozent enthalten, muss der Produktanbieter seine Kundschaft auf Anfrage darüber innerhalb von 45 Tagen informieren.
Mittels europäischer Verbraucher-App „Scan4Chem“ können Verbraucherinnen und Verbraucher überprüfen, ob SVHC in Produkten wie Bekleidung, Sportgeräten, Spielzeug usw. enthalten sind. Die App scannt einfach den Barcode eines Produkts und sendet, sofern keine direkten Angaben aus der damit verbundenen AskREACH-Datenbank möglich sind, eine Anfrage an den Hersteller/Importeur oder Einzelhändler, um Informationen über den SVHC-Gehalt in diesem Produkt zu erhalten.
Mehr dazu unter https://www.askreach.eu/app/
Die europäische Verordnung REACH (VO (EG) Nr. 1907/2006) regelt die Anmeldung (Registrierung), Bewertung (Evaluierung) und Zulassung (Autorisierung) von Chemikalien in der EU. Es dürfen also nur Stoffe auf den Markt gelangen, zu denen ausreichende Daten vorliegen. Die Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender müssen ihre Chemikalien registrieren; sie sind damit für deren sichere Verwendung verantwortlich: No data, no market!
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ist in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) geregelt. Sie integriert das Global Harmonisierte System der Vereinten Nationen (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, in das europäische Regelwerk. Die Kennzeichnung von chemischen Stoffen bzw. von Produkten, die diese Stoffe enthalten, umfasst Standardmitteilungen und Piktogramme auf Kennzeichnungsetiketten, sowie Sicherheitsdatenblättern, die mit den Stoffen bzw. Produkten mitgeliefert werden müssen.
Das Chemikaliengesetz (ChemG) hat die Vorsorge und den Schutz von Gesundheit – Verbrauchern und Arbeitnehmern- , der Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge, Tiere und Pflanzen im Blick.
REACH Helpdesk unter https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) als oberste nationale Behörde zum Thema REACH/CLP stellt mit dem Helpdesk allen Akteuren unter REACH ein umfangreiches, nationales Informationsportal zur Verfügung. Hier finden Sie auch alle oben aufgeführten Rechtstexte: https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/REACH/Rechtstexte/Rechtstexte_node.html
Überwachung in Bremen/Bremerhaven unter https://www.gewerbeaufsicht.bremen.de
Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremens ist Ansprechpartner für die Überwachung des ChemG und den sich aus der Verordnung für Sie ergebenden Pflichten im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz.