Das Interesse vieler Verbraucherinnen und Verbraucher an nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die Motivation dahinter ist vielfältig und kann vom Wunsch nach mehr Umwelt- und Klimaschutz über die Verbesserung von Arbeits- und Produktionsbedingungen bis hin zur Forderung nach einer nachhaltigen, auf Dauer ausgerichteten Wirtschaftsweise reichen.
Ziel des Verbraucherschutzes in diesem Bereich ist es, über nachhaltige Handlungsmöglichkeiten und mögliche Risiken aufzuklären sowie auf einen auf Förderung von Nachhaltigkeit ausgerichteten regulatorischen Rahmen hinzuwirken.
Seit 2019 fördert die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz den Arbeitsschwerpunkt der nachhaltigen Geldanlage bei der Verbraucherzentrale Bremen e.V.
Ziel des Schwerpunktes ist es, über die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Geldanlage und die Möglichkeiten für nachhaltige Geldanlage zu informieren sowie über mögliche Risiken von Umweltinvestments aufzuklären.
Interessierte können sich über nachhaltige Geldanlage auf der Internetseite Geld Bewegt (www.geld-bewegt.de) der Verbrauchzentrale Bremen informieren.
Für eine nachhaltige Geldanlage wird der Aufbau der EU-Taxonomie zunehmend an Bedeutung gewinnen. Mit der Taxonomie als Teil des Aktionsplans „sustainable finance“ legt die EU den Rahmen fest, wie zukünftig bei der Bewertung von Wirtschaftstätigkeiten die sozialen und ökologischen Auswirkungen einbezogen werden.
Nachhaltiger Konsum bedeutet, bei Kaufentscheidungen soziale und ökologische Aspekte zu berücksichtigen. In den vergangenen Jahren ist ein verstärktes Interesse für nachhaltigen Konsum zu verzeichnen. Verbraucherpolitik greift dieses Interesse auf und verfolgt das Ziel, Hemmnisse abzubauen und ein nachhaltiges Konsumverhalten zu fördern.
Ein Hemmnis kann in fehlender Information über Produktions- und Herkunftsbedingungen liegen. Siegel und Zertifikate können hier unternehmens- und produktspezifisch Abhilfe schaffen. Auf der Internetseite www.siegelkarheit.de der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über die Aussagekraft der unterschiedlichen Siegel informieren.
Auch im Bereich der Rechtsetzung schlägt sich die Förderung nachhaltigen Konsums vermehrt nieder. So wurde beispielsweise bei der Novelle des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuches) in 2022 eine Updateverpflichtung für Waren mit digitalen Elementen im Rahmen einer anzunehmenden Verbrauchererwartung oder die Verlängerung der Frist für die Beweislastumkehr (das heißt die Dauer, in der das Bestehen eines Sachmangels bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vermutet wird) auf ein Jahr verankert.