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Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlichen seelischen Behinderungen

3 Puzzleteile ineinander gesteckt liegen auf einem Schreibtisch, davor eine Brille

Menschen mit einer wesentlichen seelischen Behinderung, oder Menschen die von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben nach dem Bundesteilhabegesetz (SGB IX) Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe.
Im Versorgungssystem wird in der Regel von Menschen mit psychischen Erkrankungen einschließlich Suchterkrankungen gesprochen, „seelische Behinderung“ ist der juristische Begriff aus dem SGB IX.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe dienen der Sozialen Teilhabe, der Teilhabe an Bildung und Arbeitsleben oder der medizinischen Rehabilitation.
Zuerst muss ein Antrag beim Amt für Soziale Dienste / Fachdienst Teilhabe gestellt werden. In einem weiteren Schritt werden im Gespräch mit Bedarfsermittler:innen des Gesundheitsamtes die individuellen Teilhabeziele und Bedarfe festgestellt. Der Antrag auf Eingliederungshilfe für Erwachsene ist auf der Seite des Gesundheitsamts Bremen abrufbar Formulare - Psychiatrie (gesundheitsamt.bremen.de)