Die Besuchskommission besucht mindestens einmal im Jahr alle psychiatrischen Kliniken im Land Bremen, in denen Patient:innen gemäß PsychKG geschlossen untergebracht werden. Die Besuche finden in der Regel unangemeldet statt. Die Kommission prüft bei diesen Besuchen, ob die Einrichtungen die Anforderungen an Unterbringung, Behandlung und Betreuung erfüllen und ob die Rechte der untergebrachten Personen gewahrt werden. Bei den Besuchen wird den untergebrachten Personen Gelegenheit gegeben, der Kommission Wünsche und Beschwerden vorzutragen.
Die Kommission setzt sich zusammen aus Bürgerschaftsabgeordneten, Fachleuten aus der psychiatrischen Praxis, Richter:innen, Vertreter:innen der Psychiatrieerfahrenen und ihren Angehörigen und Vertreter:innen der Gesundheitsbehörde.
Die Geschäftsführung der Besuchskommission liegt beim Referat Psychiatrie und Sucht:
referat24@gesundheit.bremen.de
Weitere Infos unter: Regelung in §88 BremPsychKG