Die Bearbeitung von Fragen der Toxikologie zählt im Rahmen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes zu den traditionellen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) und der Gesundheitspolitik. So ist in § 20 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Lande Bremen von 1995 die Zuständigkeit des ÖGD für den Schutz vor schädigenden Umwelteinflüssen festgeschrieben.
Umweltbezogener Gesundheitsschutz (UGS) zielt auf den Schutz der Bevölkerung vor giftigen, krebserzeugenden, erbgutverändernden und sonstigen die Gesundheit des Menschen beeinträchtigenden Einwirkungen aus Wasser, Boden und Luft. Seine Aufgaben umfassen das Erkennen und die Beschreibung von gesundheitsabträglichen Umwelteinflüssen, gegebenenfalls das Verhindern oder die Beseitigung nachteiliger Einflüsse sowie die Erarbeitung und Vermittlung von Kenntnissen und Verhaltensweisen zur Nutzung förderlicher und Vermeidung schädlicher Umwelteinflüsse. Einbezogen sind somit nicht allein rein stoffliche Wirkpotenziale, sondern auch biologische (z. B. über gentechnisch veränderte Organismen) und physikalische Einwirkungen (wie z. B. Strahlung, elektromagnetische Felder, Lärm).
Gesundheitliche Vorsorge und Vorbeugung in umweltbelasteten Bereichen
Eine wesentliche Arbeitsgrundlage bildet das Vorsorgeprinzip. Hierbei wird unter anderem von einer allgemeineren Bedeutung des Begriffs Gesundheit ausgegangen, der nicht allein das Freisein von Krankheit umfasst (zumal die Bezeichnung Krankheit wesentlich von der aktuellen gesellschaftlich-medizinischen Normensetzung abhängt), sondern auch das Gleichgewicht zwischen verschiedenen Bewältigungs- und Schutzmechanismen des Menschen und den insbesondere umweltbedingten Risikopotenzialen berücksichtigt.
Konzept zur Vorsorge im umweltbezogenen Gesundheitsschutz (pdf, 120.1 KB)
Konzept und Erläuterungen: Vorsorge im umweltbezogenen Gesundheitsschutz (pdf, 242.2 KB)
Einen weiten Bereich nehmen allerdings heutzutage Empfehlungen ein, die bei bestehender Umweltbelastung (z. B. Altlastenproblematik) dahin zielen, weitgehend gesundheitlichen Schaden von den Nutzern und Nutzerinnen umweltbelasteter Bereiche abzuwenden.
Im Vordergrund stehen Fragen, wie:
Wahrung der gesundheitlichen Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Planungsbeteiligungen und gesetzgeberischen Verfahren
Der öffentliche Gesundheitsdienst wird im Rahmen der so genannten Anhörung der Träger öffentlicher Belange mit Fragen der Bauleitplanung (Bauleitverfahren, Bebauungspläne, Grundstücksbebauung und Umbauten) befasst. Das Referat der Gesundheitsbehörde gibt im weiteren Verfahren Empfehlungen zu einzelnen Bebauungsvorhaben an die Behördenleitung weiter.
Es ist das prinzipielle Anliegen des Referates, so früh wie möglich Einfluss zu nehmen auf die Einhaltung, Erhaltung bzw. Wiedergewinnung von gesundheitsverträglichen Verhältnissen in Gebieten, in denen Menschen wohnen bzw. sich auch nur zeitweise aufhalten. Unter anderem auf diesen Wegen sollen in Verfahren vor Ort gesundheitliche Forderungen frühzeitig eingebracht und auf deren Umsetzung hingewirkt werden.
Im Vordergrund stehen Fragen wie:
Die Trinkwasserverordnung gibt die Anforderungen für eine gute Qualität des Trinkwassers vor. Um festzustellen, ob das Bremer Trinkwasser weiterhin qualitativ gut ist, muss es regelmäßig kontrolliert werden.
Die Untersuchung der chemischen, physikalischen und mikrobiellen Güte des Trinkwassers übernehmen hierbei so genannte Trinkwasseruntersuchungsstellen. Zwar kann prinzipiell jedes Labor hierzulande z. B. die Konzentrationen bestimmter Stoffe im Trinkwasser messen. Nur diejenigen Untersuchungslabors, die bestimmte von der Trinkwasserverordnung und von der Gesundheitsbehörde vorgegebene Qualitätsvoraussetzungen erfüllen, werden jedoch im Land Bremen als Trinkwasseruntersuchungsstellen zugelassen. Zulassungsstelle und Kontrollinstanz ist die im Referat angesiedelte „Unabhängige Stelle“.
Weitere Informationen zum Thema Trinkwasser finden Sie hier.
Zahlreiche Substanzen der Innenraumluft können belästigend (zum Beispiel Geruchsstoffe) oder gar gesundheitsschädlich für die Raumnutzerin/den Raumnutzer sein (unter anderem Ausgasungen aus Baumaterialien wie beispielsweise Formaldehyd oder PCB, wenn ihr Gehalt in der Luft bestimmte Konzentrationen übersteigt.
Für andere Stoffe der Innenraumluft, wie zum Beispiel Feinstaub, ist die gesundheitliche Bewertung dagegen noch nicht abgeschlossen. Dennoch scheint es erforderlich, zum Beispiel in Klassenräumen entsprechende Vorsorgemaßnahmen vorzunehmen. Das Referat setzt sich in all diesen Fällen durch Empfehlungen und Maßnahmenvorschläge für eine den gesundheitlichen Erfordernissen angemessene Lösung ein.
Empfehlungen zur Luftqualität in Innenräumen -Feinstaub- (pdf, 87.7 KB)
Seit 2001 besteht außerdem unter Federführung der Gesundheitsbehörde eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe "Innenraumluft Bremen", die sich zunächst der Abarbeitung der PCB-Problematik in öffentlichen Gebäuden widmete. Sie arbeitet weiterhin an interdisziplinären Lösungen für aktuelle Innenraumluft-Problematiken.
5 Jahre ressortübergreifende AG - Innenraumluft - Bremen (pdf, 249.9 KB)
Das Referat ist zudem beteiligt an der Ausarbeitung von bundesweit gültigen Innenraumrichtwerten im Rahmen der [LINK16413;Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte] am Umweltbundesamt. Dies ist eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Obersten Landesgesundheitsbehörden, aus Instituten und Mitgliedern der Innenraumluft-Kommission am Umweltbundesamt.
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Am 1. Dezember 2013 ist der Grenzwert für Blei im Trinkwasser nach Ablauf einer langjährigen Übergangsfrist auf 10 Mikrogramm Blei pro Liter gesenkt worden. Eine erhöhte Bleikonzentration ist in der Regel auf in der Hausinstallation vorhandene Bleirohre zurückzuführen, die in Gebäuden bis 1970 regelmäßig verbaut wurden. Fachliche Erkenntnisse zeigen, dass Trinkwasser aus Bleirohren nicht mehr den hohen gesundheitlich vorsorgenden Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht. Dabei können hohe Bleiwerte insbesondere nach Stehen des Wassers in der Bleileitung über Nacht auftreten.
Entsprechend verpflichtet die Trinkwasserverordnung ab 1. Dezember 2013 den Eigentümer dazu, die Mieter/Nutzer über das Vorhandensein von Bleirohren zu informieren, sofern entsprechende Erkenntnisse vorliegen, und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen vorzunehmen.
Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass das dauerhafte Einhalten des nun verschärften Grenzwertes für Blei im Trinkwasser nur durch einen Austausch der Bleirohre zu gewährleisten ist.
Für nähere Informationen sollten sich Mieter oder sonstige Nutzer von Gebäuden zunächst an ihren Vermieter bzw. an den Eigentümer wenden. In technischen Fragen können außerdem Fachbetriebe des Sanitär- und Heizungshandwerks weiterhelfen.
Für gesundheitliche Fragen sind die Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven erreichbar unter:
Für Bremen: (0421) 361-15513 (Mo-Fr, 8.30 – 12.30 Uhr)
Für Bremerhaven: (0471) 590- 2861