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Arzneimittelüberwachung im Land Bremen

Nach § 26 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Lande Bremen (ÖGDG-1995) ist die senatorische Gesundheitsbehörde zuständig für die Überwachung der Herstellung von Arzneimitteln, für die Überwachung der Apotheken und den Verkehr mit Arznei- und Betäubungsmitteln, sowie für die Überwachung der Werbung für Heilmittel, soweit nicht andere Behörden zuständig sind.

Der Teilbereich Pharmazie des Referates nimmt diese Funktionen sowie u.a. die Überwachung nach dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz wahr. Hiermit wird Sorge getragen, dass die gesetzlichen Anforderungen in den genannten Bereichen erfüllt und dauerhaft eingehalten werden.

Importerlaubnis für antibiotikahaltige Säfte für Kinder

Seit Monaten besteht in Deutschland ein Mangel an bestimmten Antibiotika. Davon betroffen sind vor allem verschiedene Antibiotikasäfte für die Behandlung bakterieller Infektionen bei Kindern. Da sich die Versorgungssituation in den vergangenen Wochen noch einmal verschärft hat, hat die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz heute eine Allgemeinverfügung erlassen, die es Apotheken erlaubt, bestimmte Antibiotikasäfte unbürokratisch aus dem Ausland zu importieren. Diese Verfügung wurde möglich, nachdem das Bundesministerium für Gesundheit, auf Bremer Initiative hin, eine Bekanntmachung des Versorgungsmangels mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder festgestellt und veröffentlicht hat.

Die Feststellung des Versorgungsmangels mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder nach § 79 Absatz 5 AMG wurde am 25. April 2023 durch das Bundesministerium für Gesundheit verkündet. Für die Bundesländer ergibt sich daraus die Möglichkeit, den Apotheken im eigenen Bundesland den direkten Import der entsprechenden Antibiotikasäfte aus dem Ausland zu erlauben. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird am heutigen 26. April 2023 durch die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz veröffentlicht. Dementsprechend können alle Apotheken im Land Bremen ab sofort auch größere Mengen Antibiotikasäfte importieren und in Bremen verkaufen.

Die Allgemeinverfügung steht hier (pdf, 69.2 KB) zum Download zur Verfügung und kann außerdem hier eingesehen werden.